"Laut Landgericht Köln sind mittlerweile zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht eingegangen und über 50 Beschwerden gegen Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist. Außerdem ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf eidesstattliche Falschaussage. Wegen des großen Interesses an dem Fall hat sich das Gericht dazu entschlossen, exemplarisch zwei Entscheidungen (Aktenzeichen 228 O 173/13 und 214 O 190/13), in denen die Anträge der The Archive AG von den Kammern zurückgewiesen worden waren, online zu stellen. Sie können in den nächsten Tagen kostenfrei unter www.nrwe.de mit den obigen Aktenzeichen abgerufen werden.
Von den Kammern, die die Anträge der Abmahnanwälte durchgewunken haben, sei nunmehr auch signalisiert worden, "dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des 'Streaming' juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte". Diese Korrektur des Gerichts stützt den Eindruck, dass die Abmahnanwälte mit diffus formulierten Anträgen bei Gericht den Eindruck erweckt haben, es handle sich hier um Fliesharing-Fälle, während es tatsächlich um Streaming ging.
Entscheidungen über die Beschwerden seien frühestens im Januar zu erwarten, so das Gericht. "
http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html
Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/20_12_2013-Aktueller-Stand-Abmahnungen-_The-Archive_.pdf
Zitat aus dem Anhang: "Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1 FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat."
Eine solche Verlautbarung eines Gerichts wertet Udo Vetter als "höchst ungewöhnlich".
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/20/redtube-richter-zuecken-die-rote-karte/
Stellungnahme RA Solmecke:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/spektakulaere-wende-im-redtubefall-landgericht-koeln-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49376/
Aus dem Heise-Forum:
"Do hann de Richter jeder ne Kölsch jedrunken, un dann hann se nochens drüwwer nojedacht un dann sät de een: Hürens, Kollejen, dat wor nix. Dat mache mer neu."
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Jaja-de-Koelsche/forum-271914/msg-24549210/read/

LG und AG Köln. Foto: A. Savin https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Von den Kammern, die die Anträge der Abmahnanwälte durchgewunken haben, sei nunmehr auch signalisiert worden, "dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des 'Streaming' juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte". Diese Korrektur des Gerichts stützt den Eindruck, dass die Abmahnanwälte mit diffus formulierten Anträgen bei Gericht den Eindruck erweckt haben, es handle sich hier um Fliesharing-Fälle, während es tatsächlich um Streaming ging.
Entscheidungen über die Beschwerden seien frühestens im Januar zu erwarten, so das Gericht. "
http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html
Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/20_12_2013-Aktueller-Stand-Abmahnungen-_The-Archive_.pdf
Zitat aus dem Anhang: "Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1 FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat."
Eine solche Verlautbarung eines Gerichts wertet Udo Vetter als "höchst ungewöhnlich".
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/20/redtube-richter-zuecken-die-rote-karte/
Stellungnahme RA Solmecke:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/spektakulaere-wende-im-redtubefall-landgericht-koeln-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49376/
Aus dem Heise-Forum:
"Do hann de Richter jeder ne Kölsch jedrunken, un dann hann se nochens drüwwer nojedacht un dann sät de een: Hürens, Kollejen, dat wor nix. Dat mache mer neu."
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Jaja-de-Koelsche/forum-271914/msg-24549210/read/

LG und AG Köln. Foto: A. Savin https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
KlausGraf - am Freitag, 20. Dezember 2013, 18:48 - Rubrik: Archivrecht
Philipp Zimbehl (Gast) meinte am 2013/12/21 12:51:
Beschlüsse im Original
Inzwischen sind die Beschlüsse auch im Original zu lesen. http://goo.gl/YFclW8Meine Einschätzung dazu hier: http://goo.gl/YFclW8
KlausGraf antwortete am 2013/12/21 16:08:
Danke
Leider zweimal der gleiche Link.http://www.ra-zimbehl.de/die-beschluesse-des-lg-koeln-zu-redtube/