Nicht nur das Stadtarchiv Köln war so dreist, Benutzer für eigene Fotografien zur Kasse zu bitten. Ein wahres Horrordokument ist die neue Gebührenordnung des Bozner Staatsarchivs, in der je Archivalieneinheit 3 Euro für Selbstfotografien gezahlt werden müssen. Das ist nichts als miese Gebührenschneiderei, da eine rechtlich fassbare Gegenleistung des Staatsarchivs nicht vorliegt.
http://www.provinz.bz.it/denkmalpflege/1303/news/news_d.asp?art=290034&HLM=1
http://www.provinz.bz.it/denkmalpflege/1303/news/news_d.asp?art=290034&HLM=1
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Juli 2009, 23:09 - Rubrik: Archivrecht
Bege (Gast) meinte am 2009/07/16 08:52:
Gebühren
... naja ... das ist doch so und so der "Haken" an Gebühren: Sie können ohne Verpflichtung zu einer Gegenleistung erhoben werden.
irisk. meinte am 2009/07/16 09:38:
Landesarchive und große Kommunalarchive unterliegen halt noch anderen Zwängen. In vielen Kommunalarchiven werden in den Gebührenordnungen zwar Entgelte deklariert, diese aber durch Freistellungsmöglichkeiten relativiert, nach dem Motto: "Eine Hand wäscht die andere!" Ich habe gar keine Zeit, um mich an den Kopierer zu stellen. Also entweder abpinnen oder selbst fotografieren. Alle Fotos müssen aber dem Stadtarchiv zur Verfügung gestellt werden und werden momentan auf einer externen Festplatte abgelegt mit Name, Datum des Erstellers +Sign.1. Habe ich dadurch die Kontrolle und den Nachweis
2. kostenlose Digitalisierung im Miniformat
keep the archives turning
lg irisk.
Hubert Gasser (Gast) meinte am 2009/07/16 12:19:
Seien wir etwas genauer bitte!
A. Es handelt sich um das Landesarchiv, nicht um das Staatsarchiv. Es sei jedoch angemerkt, dass im Staatsarchiv derselbe Tarif gilt (vom Ministero per i Beni e le Attività culturali/Ministerium für Kulturgüter und -tätigkeiten für alle Staatsarchive in Italien festgelegt).B. Archiveinheit: es kann ein einzelnes Stück (z.B. eine Urkunde) sein oder mehrere Stücke in einer Archiveinheit (Schachtel, Bündel, Umschlag, Registerband) - theoretisch können das auch 1.000 Seiten oder mehr sein!
Aus unserer mehrjährigen Erfahrung: kein Benutzer hat sich bisher über diese Gebühr beschwert. Die Möglichkeit, selbst zu fotografieren ist für ihn letztendlcih im Schnitt weniger kostspielig als beispielsweise die amtliche Ablichtung (A4 8 cent pro Seite, A3 15 cent).
Hubert Gasser, Staatsarchiv Bozen
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/07/16 12:51:
1 Nachfrage
War es der Wunsch der Archive das Selbstfotografieren mit Gebühren zu versehen ?
irisk. antwortete am 2009/07/16 12:56:
2 NachfrageSchade, dass es überhaupt kostspielig sein muss!
Man bezahlt doch genug Steuern, warum werden sie nicht so
verteilt, dass die Benutzung kostenlos ist?
keep the archives turning
lg irisk.
Frank (Gast) antwortete am 2009/07/16 14:01:
Warum
ist die Benutzung nicht kostenlos. Weil es immer noch haushaltsrechtliche Regelungen gibt (so praxisfern ise auch sein mögen...), aufgrund derer die öV ihre Leistungen nicht kostenfrei abgeben darf - egal ob die Erhebung nun im Einzelfall wirtschaftlich ist oder nicht. Wenn die Einnahme am Ende der Gesamtdeckung des Haushalts dient, war sie, auch wenn das durchaus verquer gedacht ist - wirtschaftlich. Und auch wenn der Benutzer das Foto selbst anfertigt so muss ihm die Akte, die Urkunde etc. vom Archiv vorgelegt werden, sprich es muss ein Mitarbeiter danach recherchieren, ins Magazin laufen, die Akte ziehen und dem Nutzer vorlegen, soweit der Nutzer selbst recherchiert bleibt immerhin das Laufen ins Magazin. Wenn ich jetzt die durchschnittlichen Stundensätze für den mittleren Dienst nehme, wo gut und gern 10,- € oder teilweise auch 15,- € angesetzt werden, und einmal für Recherche+Magazingang 20 min rechne bin ich bei Kosten von: 3,33 € beim Stundensatz von 10,- € und 5,-€ bei demjenigen von 15,-€ - und genau das Geld ginge dem Archiv bei kostenfreier Selbstfotographie verloren. Das diese rein monetäre Betrachtung staatliche Versorgungsaspekte oder Ansätze wie OA außer acht lässt imag dahingestellt sein - nur die potenzielle Unsinnigkeit einer solchen Betrachtung rein zahlenorientierten Finanzfachleuten (die i.d.R auch die Geldgeber der Archive sind..) zu erklären dürfte eine echte Herausforderung sein - zumal die Kameralistik eine fundierte WiBe auch nur bedingt zulässt - mit KLR udn kaufmännischer Buchführung ließe sich der Nonsens der Gebührenerhebung noch plastischer nachweisen.
irisk. antwortete am 2009/07/16 23:01:
Letztens bei der Verzeichnung einer Akte aus dem Jahr 1992 hatte der Sachbearbeiter einen Postingzettel eingeheftet. Darauf war zu lesen: " Wir sind kein auf Profit ausgerichtetes Unternehmen, sondern haben Steuergelder gerecht zu verteilen!"Wie wahr! Den Postingzettel habe ich schön säuberlich mit umgebettet!
keep the archives turning
lg irisk.
Wolf Thomas antwortete am 2009/07/17 07:00:
Foto mit Quellenangabe wäre schön!
Hubert Gasser (Gast) antwortete am 2009/07/17 10:15:
Gebühr als solche wurde nie in Frage gestellt
War es der Wunsch der Archive das Selbstfotografieren mit Gebühren zu versehen ?Die Herstellung von Abbildungen war seit jeher mit einem strikt geregelten bürokratischen Ablauf (mit detailliertem Gesuch) und mit der Erhebung einer Gebühr verbunden. Folglich hat niemand die Erhebung der Gebühr von 3 € in Frage gestellt, sondern höchstens die Höhe der Gebühr.
Ein öffentliches Archiv ist normalerweise ein Amt, d.h. Teil einer Bürokratie: alle Vorgänge sind mehr oder weniger reglementiert. Die Herstellung von Abbildungen (Fotografie, Ablichtung etc.) ist normalerweise ein wichtiger Aufgabenbereich eines Archivs und nimmt im Umgang mit dem Benützer einen hohen Stellenwert ein. Die staatliche Archivverwaltung in Italien ist Teil des Ministeriums für Kulturgüter und -aktivitäten (ab 1975, vorher Innenministerium), mit einer einheitlichen Regelung für ganz Italien (etwa 100 Staatsarchive, eines je Provinz). Seit etwa 2 Jahren gibt es eine ministerielle Verfügung, die es dem Benutzer erlaubt, mit dem eigenen digitalen Fotoapparat Abbildungen herzustellen, mit einer Gebühr von 3 € je Archiveinheit (was absolut nicht heißt: je Seite - siehe meine obige Präzisierung).
Die Benutzung des eigenen Fotoapparats im Archiv hat in Archivkreisen in Italien eine Diskussion mit sehr verschiedenen Meinungen ausgelöst, vergleichbar etwa mit der heutigen Diskussion zum Thema OpenAccess in Deutschland. Direktoren und Mitarbeiter verschiedener Staatsarchive haben sich schlicht dagegen ausgesprochen. Andere hatten einige Bedenken.
Schon die traditionelle Technologie zur Herstellung von Abbildungen wurde mit Einschränkungen gehandhabt (Gefahr von Schaden durch Licht, Wärme und vor Allem mechanische Belastung). Die neue Technologie hat weitere Bedenken hervorgerufen, beispielsweise ist es nicht einfach zu kontrollieren, was der Benutzer genau abknipst (was für manche sehr wichtig zu sein scheint und zu internen Regelungen geführt hat, die vorsehen, dass der Benutzer seine Fotos nur unter direkter Aufsicht knipsen darf), oder die Wahrung des Copyrights (auch hier oft mit kaum stichhaltigen Argumenten, d.h. mit einer Argumentation, die für Verlage typisch ist; auf jeden Fall wird der Benutzer explizit darauf aufmerksam gemacht, dass die Abbildungen nur für den persönlichen Gebrauch, d.h. Forschung, erlaubt sind und dass für die Wiedergabe in Veröffentlichungen eine besondere Genehmigung erforderlich ist). Auch ist Widerstand von Seiten der Mitarbeiter laut geworden, die mit dem Foto/Copy-Dienst betraut sind: ihr Bedarf (somit ihr Arbeitsplatz) scheint durch die neue Technologie zunehmend in Frage gestellt.
Die Herstellung von Abbildungen war seit jeher mit einem strikt geregelten bürokratischen Ablauf (mit detailliertem Gesuch) und mit der Erhebung einer Gebühr verbunden. Folglich hat niemand die Erhebung der Gebühr von 3 € in Frage gestellt, sondern höchstens die Höhe der Gebühr. Die Diskussion zum Thema ist inzwischen abgeflaut, es gibt höchstens noch Äußerungen dazu, wie der bürokratische Ablauf in verschiedenen Archiven mehr oder weniger freizügig oder restriktiv gehandhabt wird, und ab und zu spricht jemand von seiner persönlichen Erfahrung im Ausland (typisch USA), wo die Angelegenheit wesenlich unkomplizierter gehandhabt wird.
Ladislaus antwortete am 2009/07/17 11:17:
Wenn Recherche und Magazingang Geld kosten, soll ehrlicherweise das in Rechnung gestellt werden, und nicht die Selbstphotographie. Das ist wirklich die reinste Abzocke. Das Haushaltsrecht, in dem "entganegene Einnahmen" mit "Gebühr" belegt werden müssen, das will ich mal sehen.
dietmar bartz (Gast) antwortete am 2009/07/17 11:29:
Kommen diese Einnahmen den erhebenden Archiven zugute oder wandern sie in den großen Topf?
Frank (Gast) antwortete am 2009/07/17 12:56:
Haushaltsrecht
Es wurde nicht davon gesprochen, dass Gebühren für entgangene Einnahmen erhoben, sondern Gebühren für staatliche Leistungen - und wenn es nur der beschriebene Gang ins Magazin und die Recherche sind, die dann in die Gebühr für die Selbstfotographie einfließen.Bitte erst die vorhergehenden Beiträge lesen, dann posten.
Frank (Gast) antwortete am 2009/07/17 12:58:
Einnahmen
@Hr. Bartz:solange das Archiv kein eigenes Budget hat, wandert das Geld in den großen Topf, so dass das Archiv vielfach nicht wirklich etwas von den Einnahmen hat oder anderes gesagt: Das Archiv muss die Einnahmen erheben, darf sich in der Fachcommunity die Prügel abholen und hat am Ende nicht einmal etwas von dem Geld - das ist häufig die Realität des Haushaltsrechts!
irisk. antwortete am 2009/07/19 16:18:
Foto mit Quellenangabe wäre schön
Tja, die Akte wird erst 2022 frei.lg irisk.