Personenstandsreform – Fortsetzung der Zusammenarbeit
"Nachdem am 24.10.2008 in der VdA-Geschäftstelle bereits eine erste Gesprächsrunde zwischen dem Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) und dem VdA zur bevorstehenden Reform des Personenstandswesen stattgefunden hatte, konnte am 16.7.2009, gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesreform, auf Einladung des BDS in Bad Salzschlirf eine erste Bilanz aus Sicht der Standesämter und der Archive gezogen werden.
Nach Einschätzung beider Verbände ist die Übergabe der Standesamtsunterlagen an die Archive in den einzelnen Bundesländern insgesamt gut angelaufen, wenngleich auch nicht frei von Schwierigkeiten. Die Ergebnisse einer im Vorfeld der Zusammenkunft initiierten Umfrage des VdA in den Bundesländern machten insbesondere deutlich, dass
• die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesverbänden der Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnbringend war, wenngleich in Einzelfällen in den Standesämtern noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, die Unterlagen
den zuständigen Archiven zur Übernahme anzubieten;
• die neu übertragene Aufgabe die Archive z.T. vor erhebliche personelle und räumliche Probleme stellt;
• dort, wo keine Archive existieren, die Unterlagen bis auf Weiteres in den Standesämtern verbleiben und ein Zugang nach Archivrecht gewährleistet werden muss;
• sowohl auf Seiten der Archive (vor allem Fragen der Nutzung, Gebühren, Bewertung von Sammelakten, Digitalisierung) wie auf Seiten der Standesämter (vor allem Archivrecht) noch Fortbildungsbedarf besteht.
Die Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf veranstaltet für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom 7.9. bis 9.9.2009 ein Seminar zum Thema „Archivrechtliche Benutzung der Personenstandsregister – vom Personenstandsbuch zum kommunalen Schriftgut“ mit archivfachlicher Unterstützung. Die Durchführung gleichlautender Fortbildungen sollte auch in den einzelnen Bundesländern erwogen werden, zumal der Kurs sehr schnell ausgebucht war, was den großen Bedarf auf Seiten der
Standesämter unterstreicht. Die nächste Zusammenkunft von Vertreterinnen und Vertreter der beiden Verbände im kommenden Jahr soll schwerpunktmäßig die Ergebnisse des Fortbildungsseminars sowie die weiteren Umsetzungsschritte der Personenstandsreform im Hinblick die Übernahme der Unterlagen durch die Archive auswerten.
Der VdA erwägt die Organisation eines einmaligen Erfahrungsaustausches mit Archivkolleginnen und -kollegen, die aktiv an der Umsetzung der Reform in ihrem Bundesland beteiligt sind, mit dem Ziel, bereits bestehende oder in Planung befindliche
Fachkonzepte vor allem zu Fragen der Nutzung und Erhaltung der
Personenstandsunterlagen (Digitalisierung / Verfilmung) auszutauschen und zu diskutieren.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf [info@vda.archiv.net]"
Link zur PDF: http://www.vda.archiv.net/pdf/Bad-Salzschlirf.pdf
"Nachdem am 24.10.2008 in der VdA-Geschäftstelle bereits eine erste Gesprächsrunde zwischen dem Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) und dem VdA zur bevorstehenden Reform des Personenstandswesen stattgefunden hatte, konnte am 16.7.2009, gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesreform, auf Einladung des BDS in Bad Salzschlirf eine erste Bilanz aus Sicht der Standesämter und der Archive gezogen werden.
Nach Einschätzung beider Verbände ist die Übergabe der Standesamtsunterlagen an die Archive in den einzelnen Bundesländern insgesamt gut angelaufen, wenngleich auch nicht frei von Schwierigkeiten. Die Ergebnisse einer im Vorfeld der Zusammenkunft initiierten Umfrage des VdA in den Bundesländern machten insbesondere deutlich, dass
• die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesverbänden der Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnbringend war, wenngleich in Einzelfällen in den Standesämtern noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, die Unterlagen
den zuständigen Archiven zur Übernahme anzubieten;
• die neu übertragene Aufgabe die Archive z.T. vor erhebliche personelle und räumliche Probleme stellt;
• dort, wo keine Archive existieren, die Unterlagen bis auf Weiteres in den Standesämtern verbleiben und ein Zugang nach Archivrecht gewährleistet werden muss;
• sowohl auf Seiten der Archive (vor allem Fragen der Nutzung, Gebühren, Bewertung von Sammelakten, Digitalisierung) wie auf Seiten der Standesämter (vor allem Archivrecht) noch Fortbildungsbedarf besteht.
Die Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf veranstaltet für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom 7.9. bis 9.9.2009 ein Seminar zum Thema „Archivrechtliche Benutzung der Personenstandsregister – vom Personenstandsbuch zum kommunalen Schriftgut“ mit archivfachlicher Unterstützung. Die Durchführung gleichlautender Fortbildungen sollte auch in den einzelnen Bundesländern erwogen werden, zumal der Kurs sehr schnell ausgebucht war, was den großen Bedarf auf Seiten der
Standesämter unterstreicht. Die nächste Zusammenkunft von Vertreterinnen und Vertreter der beiden Verbände im kommenden Jahr soll schwerpunktmäßig die Ergebnisse des Fortbildungsseminars sowie die weiteren Umsetzungsschritte der Personenstandsreform im Hinblick die Übernahme der Unterlagen durch die Archive auswerten.
Der VdA erwägt die Organisation eines einmaligen Erfahrungsaustausches mit Archivkolleginnen und -kollegen, die aktiv an der Umsetzung der Reform in ihrem Bundesland beteiligt sind, mit dem Ziel, bereits bestehende oder in Planung befindliche
Fachkonzepte vor allem zu Fragen der Nutzung und Erhaltung der
Personenstandsunterlagen (Digitalisierung / Verfilmung) auszutauschen und zu diskutieren.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf [info@vda.archiv.net]"
Link zur PDF: http://www.vda.archiv.net/pdf/Bad-Salzschlirf.pdf
Wolf Thomas - am Montag, 20. Juli 2009, 07:23 - Rubrik: Genealogie