"....Seit 2006 gehört das etwa 4,8 Hektar große Areal in der Kölner Innenstadt dem Unternehmen Frankonia Eurobau aus Nettetal. Frankonia plant ein neues Stadtviertel, das sich an römische Vorbilder anlehnt, und neben Wohnfläche, Restaurants und einem Tagungszentrum eventuell auch dem eingestürzten Kölner Stadtarchiv eine neue Heimat bieten soll. Nun jedoch soll ein Verkaufsangebot des Berliner Maklerbüros „Berlin Besitz“ aufgetaucht sein, mit dem ein Käufer für das Gerlingviertel gesucht wird. ....
Das Maklerbüro soll das Areal für insgesamt 435 Millionen Euro anbieten und Investoren in einem dem Stadtanzeiger vorliegenden Exposé ab 2013 insgesamt 21 Millionen Euro Nettokaltmiete versprechen. Nach Angaben der Frankonia Eurobau steht das Gerling-Viertel allerdings definitiv nicht zum Verkauf. Das Berliner Verkaufsangebot sei „absoluter Unfug“ hieß es aus dem Unternehmen. Auf welcher Basis die Berliner das Viertel zum Verkauf anbieten, bleibt daher unklar."
Klingt nicht nach einfachen Verhältnissen in Gerling-Viertel .....
Quelle: property-magazine
Das Maklerbüro soll das Areal für insgesamt 435 Millionen Euro anbieten und Investoren in einem dem Stadtanzeiger vorliegenden Exposé ab 2013 insgesamt 21 Millionen Euro Nettokaltmiete versprechen. Nach Angaben der Frankonia Eurobau steht das Gerling-Viertel allerdings definitiv nicht zum Verkauf. Das Berliner Verkaufsangebot sei „absoluter Unfug“ hieß es aus dem Unternehmen. Auf welcher Basis die Berliner das Viertel zum Verkauf anbieten, bleibt daher unklar."
Klingt nicht nach einfachen Verhältnissen in Gerling-Viertel .....
Quelle: property-magazine
Wolf Thomas - am Donnerstag, 6. August 2009, 21:42 - Rubrik: Kommunalarchive
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/08/07 07:08:
Wirbel um das Gerlingviertel: Einstweilige Verfügung gegen Maklerfirma
"Der Besitzer des Gerling-Quartiers in Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Maklerfirma erwirkt, die die Wohnungen ohne Vereinbarung mit dem Eigentümer verkaufen wollte. Das Berliner Unternehmen hatte das Gerling-Quartier in einem Verkaufsprospekt angeboten, ohne mit den Besitzern einen Vertrag über die Vermarktung abzuschließen. Wenn die Firma gegen die Anordnung des Landgerichts Köln verstößt, droht ihr ein Strafgeld von einer Viertelmillion Euro."Quelle:
http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/index.html