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Rathaus enthält Öffentlichkeit 2000 Fotos vor
Werdauer wollte Kommune beim Digitalisieren der Bilder gratis helfen und erhielt Abfuhr -Aufnahmen fristen im Archiv ein Schattendasein

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ZWICKAU/WERDAU/1562999.html

KOMMENTAR:

Archivwürdiges Sammlungsgut, das keinen datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt, darf selbstverständlich zu Digitalisierungszwecken befristet außer Haus gegeben werden, wenn die Sicherheit der Archivalien zur geeignete Maßnahmen gewährleistet wird. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, spricht nichts dagegen, ein kostenloses ehrenamtliches Angebot anzunehmen. Es ist zumindest unklug von einem Archiv, ein diesbezügliches Bürgerangebot abzuweisen.
 

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