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Der Handschriftencensus hat zum Stadtarchiv Stade nur das Stader Stadtrecht

http://www.handschriftencensus.de/1496

nicht aber die niederdeutsche Stader Reimklage (über Vorkäuferei), die in Wikisource bequem benutzbar ist:

https://de.wikisource.org/wiki/Stader_Reimklage (nach Stammlers mittelniederdeutschem Lesebuch).

Zum Inhalt kurz:

http://www.museen-stade.de/fileadmin/museen-stade.de/medien/bilder/schwedenspeicher/Unterrichtsmaterialien/Stade_im_Mittelalter_Kapitel_4_Handwerker.pdf

Erstabbdruck von Karl Ernst Hermann Krause im Archiv des Vereins für Geschichte und Altertümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 1 (1862), S. 129-133
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10018372_00142.html

Borchling fand das Original des Amtsbuch der Knochenhauerinnung nicht mehr vor, sondern nur eine spätere Abschrift vom Anfang des 17. Jahrhunderts:

http://www.archive.org/stream/nachrichtenvond16gtgoog#page/n163/mode/2up

Ich darf anmerken, dass weder das Stadtarchiv noch das Staatsarchiv Stade sonderlich hilfreich und kompetent auf meine Anfragen reagiert haben. Zunächst wurde ich vom Staatsarchiv mit einer späteren Abschrift abgespeist, bis ich dann den Hinweis auf die Vorlage Stammlers bzw. Krauses erhielt:

"Unter der Signatur Dep. 10 Nr. 430 (alt: Dep. 10 E.a. 1, Nr. 4) befindet sich im Staatsarchiv Stade eine Handschrift mit verschiedenen Händen vor allem des 15. Jahrhunderts. Darin befindet sich auch auf Bl. 24-29 die Stader Reimklage."

Frühneuzeitliche Überlieferung der Stader Reimklage:

Stadtarchiv Stade: Borchling bezog sich auf ein Archivale im Stadtkundebuch VI, Achtmännerbuch Teil 2, dort "folgt auf S. 922 die Numerierung: 923-929" (Auskunft Stadtarchiv).

Staatsarchiv Stade, Dep. 10 Nr. 455 das Amtsbuch der Knochenhauer (alte Signatur: 10 Ea Nr. 4), Abschrift aus dem Jahr 1663, hochdeutsche Fassung (Auskunft Staatsarchiv)

UB Göttingen (freundliche Auskunft der Bibliothek, rasch und kompetent)
8 Cod. Ms. jurid 764 : III, S. 65 - 69 (18. Jh.)
8 Cod. Ms. jurid 765 : II, Bl. 66v - 67v (17. Jh.)

"In beiden Fällen lautet die letzte Zeile: de ume bottere to en geit." (Also niederdeutsch.)

Siehe auch den Katalog
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0717_b500_jpg.htm

in dem von Borchling erwähnten Stadtkundebuch soll nach seinen Angaben auf S. 265 ein niederdeutsches Gedicht von 43 Zeilen stehen (eine Auskunft dazu wurde von dem Stadtarchiv und der Bürgermeisterin der Stadt Stade verweigert):

Wiltu up erden erbarlich unde düchtig leven
So merk un betracht wat hier steit screven
Godes gebot in groten achten
Unde sinen bevele wilt na Trachten

Einen (von Borchling nicht genannten) Abdruck bot Köster 1856 als "Sittenspiegel aus Stade", angeblich aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. Seine Vorlage war eine Handschrift der Predigerbibliothek in Stade. Diese Bibliothek wird vom Stadtarchiv verwahrt, aber das Gedicht konnte nicht ermittelt werden.

https://de.wikisource.org/wiki/Alterth%C3%BCmer,_Geschichten_und_Sagen_der_Herzogth%C3%BCmer_Bremen_und_Verden/Ein_Sittenspiegel_aus_Stade

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