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"Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der
Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt
Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen."
http://static.twoday.net/www/files/AGBs.pdf

Gemäß http://archiv.twoday.net/stories/589173162/ kann man daraus natürlich den Schluss ziehen, dass ich auch in Archivalia rechtswidrig CC-Bilder Dritter veröffentlicht habe.

Wer dagegen als nicht-registrierter Kommentator in seinen Archivalia-Kommentar via img src ein CC-Bild einbindet, kann dies rechtmäßig tun (vorausgesetzt er hält sich an die CC-Bedingungen), da er von den Knallgarau-AGBs, die nur die Blogger und registrierten Nutzer betreffen, nicht erfasst wird.

Schmalenstroer nervt ja seit Jahren, dass man möglichst nur auf selbstgehosteten Blogs publizieren sollte.

Aus den Wordpress-Geschäftsbedingungen: "By submitting Content to Automattic for inclusion on your Website, you grant Automattic a world-wide, royalty-free, and non-exclusive license to reproduce, modify, adapt and publish the Content solely for the purpose of displaying, distributing and promoting your blog."
http://de.wordpress.com/tos/

Wer bei irgendeinem kommerziellen Bloghoster ein Blog betreibt, kann also in der Regel ebensowenig wie auf Facebook CC-Bilder Dritter veröffentlichen - eine offenkundig absurde oder besser gesagt lebensfremde Konsequenz.

Wenn man der strikten Auslegung der CC-Lizenz folgt, bleibt so gut wie das ganze Web 2.0 außen vor.

Zu diversen Nutzungsbedingungen ohne Berücksichtigung der CC-Problematik:

http://www.pbs.org/mediashift/2011/06/who-really-owns-your-photos-in-social-media157/
 

twoday.net AGB

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