Aus Gundolf F. Freyermuths 13 Thesen zur Zukunft des Buches:
http://www.perlentaucher.de/artikel/5796.html
Mit dem Wandel des Buchs von Hard- zu Software setzt - wie schon im auditiven und audiovisuellen Bereich geschehen - eine eskalierende Privatisierung arbiträrer Verfügung über größere Bestände ein, ob sie nun unter analogen Verhältnissen urheberrechtlich geschützt waren oder nicht. Wie zu industriellen Zeiten jedes Buch in öffentlichen Bibliotheken nahezu kostenlos zu lesen war - idealiter jedenfalls -, so wird das Software-Buch der Zukunft auch jederzeit einer privaten und in der Regel von hohen Einzelgebühren freien Nutzung zur Verfügung stehen.
Dieser Wandel verspricht einen zivilisatorischen Schub und scheint mit juristischer Kriminalisierung kaum aufzuhalten. Das historische Vorbild für die notwendigen Anpassungsleistungen gibt die Industrialisierung, als im Interesse des Gemeinwohls und gegen den Widerstand etablierter sozialer und ökonomischer Interessen die privaten Buchbestände von Adel und Klerus zugunsten öffentlicher Bibliotheken verstaatlicht und die Verlage der urheberrechtlichen "Schrankenregelung" des Bibliotheksverleihs unterworfen wurden.
Die Digitalisierung erfordert eine vergleichbare Adaptation der juristischen Rahmenbedingungen an das von ihr eröffnete kulturelle Potenzial. Die gegenwärtig absehbaren Möglichkeiten reichen von minimierten Preisen für Software-Bücher über die Rückführung des Copyright-Systems auf seine ursprünglichen, nur wenige Jahre umfassenden Schutzfristen bis zu Kulturflatrate-Modellen.
Siehe dazu auch das Nachwort zu meinem PiratK-UrhG
http://www.contumax.de
http://www.perlentaucher.de/artikel/5796.html
Mit dem Wandel des Buchs von Hard- zu Software setzt - wie schon im auditiven und audiovisuellen Bereich geschehen - eine eskalierende Privatisierung arbiträrer Verfügung über größere Bestände ein, ob sie nun unter analogen Verhältnissen urheberrechtlich geschützt waren oder nicht. Wie zu industriellen Zeiten jedes Buch in öffentlichen Bibliotheken nahezu kostenlos zu lesen war - idealiter jedenfalls -, so wird das Software-Buch der Zukunft auch jederzeit einer privaten und in der Regel von hohen Einzelgebühren freien Nutzung zur Verfügung stehen.
Dieser Wandel verspricht einen zivilisatorischen Schub und scheint mit juristischer Kriminalisierung kaum aufzuhalten. Das historische Vorbild für die notwendigen Anpassungsleistungen gibt die Industrialisierung, als im Interesse des Gemeinwohls und gegen den Widerstand etablierter sozialer und ökonomischer Interessen die privaten Buchbestände von Adel und Klerus zugunsten öffentlicher Bibliotheken verstaatlicht und die Verlage der urheberrechtlichen "Schrankenregelung" des Bibliotheksverleihs unterworfen wurden.
Die Digitalisierung erfordert eine vergleichbare Adaptation der juristischen Rahmenbedingungen an das von ihr eröffnete kulturelle Potenzial. Die gegenwärtig absehbaren Möglichkeiten reichen von minimierten Preisen für Software-Bücher über die Rückführung des Copyright-Systems auf seine ursprünglichen, nur wenige Jahre umfassenden Schutzfristen bis zu Kulturflatrate-Modellen.
Siehe dazu auch das Nachwort zu meinem PiratK-UrhG
http://www.contumax.de
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Oktober 2009, 20:40 - Rubrik: Archivrecht