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Der in der Kulturausschusssitzung vom 9.12.2009 vorgeschlagnen Lösung den Ablauf des Archivgesetz durch eine Übergangsregelung im Pflichtexemplarsgesetz abzufedern (Link zum entsprechenden Änderungsantrag), hat der Landtag in seiner Sitzung vom 16.12.2009 zugestimmt (Link zum Beschlussprotokoll). Demnach gilt das alte Archivgesetz vorläufig bis zum 30.04.2010.

Zur Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=Archivgesetz+NRW
 

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