Angstschleuder twitterte das Verbot aller privaten elektronischen Geräte im Hofer Stadtarchiv auf dem Verordnungsweg durch den Bürgermeister.
Die auf der Homepage der Stadt abrufbare Benutzungsordnung (PDF) lässt ein solch rigides Vorgehen nicht erkennen: " ...§ 8 (5) Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benutzung, wie Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe, bedarf besonderer Genehmigung.
Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder der Erhaltungszustand von Unterlagen gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört wird. ....".
Eine Klärung wurde nachgefragt.
Nachtrag 04.02.2010:
Zur Rücknahme des Notebookverbots s. http://archiv.twoday.net/stories/6171535/
Die auf der Homepage der Stadt abrufbare Benutzungsordnung (PDF) lässt ein solch rigides Vorgehen nicht erkennen: " ...§ 8 (5) Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benutzung, wie Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe, bedarf besonderer Genehmigung.
Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder der Erhaltungszustand von Unterlagen gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört wird. ....".
Nachtrag 04.02.2010:
Zur Rücknahme des Notebookverbots s. http://archiv.twoday.net/stories/6171535/
Wolf Thomas - am Samstag, 2. Januar 2010, 12:08 - Rubrik: Kommunalarchive
Werner (Gast) meinte am 2010/01/02 13:06:
handy
darf man da auch kein handy benutzen? bürokraten
Angstschleuder (Gast) meinte am 2010/01/02 13:48:
Korrektur
Hallo,bitte erst mal eine Korrektur: Die Weisung kommt von Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner.
Das Verbot wurde mir am 30.12.2009 mündlich durch den Fachbereichsleiter Dr. Kluge bekannt gegeben, ich wurde darauf hingewiesen, dass ich ab 01.01. mein Notebook im Leseraum aus bereits genannten Gründen nicht mehr verwenden dürfe.
Angstschleuder (Gast) antwortete am 2010/01/02 13:52:
Hatte die entsprechenden Informationen auch so getwittert.Das Dokument selbst liegt mir derzeit leider nicht vor.
Wolf Thomas antwortete am 2010/01/02 16:18:
Danke für die Korrektur und Information! Auf die noch fehlende Begründung bin ich gespannt.
Ladislaus meinte am 2010/01/02 14:53:
Wie sieht's mit dem Herzschrittmacher aus?
Ladislaus antwortete am 2010/01/02 14:55:
Und was ist überhaupt ein "technisches Gerät"? Dazu gehört auch ein Bleistift. Keine Ahnung haben, aber Verordnungen formulieren. Armselig.
KHSchneider antwortete am 2010/01/02 19:55:
Mich wundert gar nichts mehr; zwar gibt es noch Stadtarchive, in denen man sogar mit der Digitalkamera fotografieren kann, aber ein hiesiger Archivar begründete das Fotografierverbot damit, dass dann die Quelle beschädigt würde. Das wird sie allerdings, allein durch das Anfassen und Umblättern. Vielleicht sollte man gleich ganz die Benutzung verbieten. In welchem Land leben wir eigentlich?
KlausGraf antwortete am 2010/01/02 20:12:
In einem Land, in dem man für jeden Pups zum Anwalt rennt
sich aber scheut, für gut 300 Euro (so viel musste ich soeben Kostenvorschuss für meine Auskunftsklage gegen die FSU Jena in Sachen ZfBB löhnen, normaler Streitwert) eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diese Art von Einschränkung der Forschungsfreiheit einmal durchzuziehen. Im übrigen steht jedem offen, sich an die zuständige Volksvertretung (hier: Stadtrat) zu wenden (Art. 17 GG). Dies schafft mehr Öffentlichkeit als eine Anfrage beim OB.
Angstschleuder (Gast) meinte am 2010/01/04 20:07:
Rechtsgrundlage
Am Stadtarchiv gibt es nun einen Aushang, auf dem eine Rechtsgrundlage genannt wird.http://twitpic.com/wnzye
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2010/01/04 21:30:
Rechtsgrundlage?
Schön, dass die Rechtsnorm angegeben wird (Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Hof 3.9. (5) vom 17.12.2009). Aber was besagt die zitierte Norm? Liefert sie gar eine Begbründung?
32X (Gast) antwortete am 2010/01/08 16:44:
Toller Aushang
Die meisten Armbanduhren dürften unter die Klassifikation "private, elektrische Geräte" fallen.