http://twitpic.com/wnzye
http://archiv.twoday.net/stories/6117530/#6120925
Ich halte sowohl das Verbot eigener Geräte (einschließlich von Digitalkameras) als auch die Einzelgenehmigung von Reproduktionen für rechtswidrig. Man kann sich bei dem Stadtrat, der Kommunalaufsicht, den im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, dem Landtag (Landtagspetition) beschweren, wenn man nicht den Rechtsweg gehen will.
http://archiv.twoday.net/stories/6117530/#6120925
Ich halte sowohl das Verbot eigener Geräte (einschließlich von Digitalkameras) als auch die Einzelgenehmigung von Reproduktionen für rechtswidrig. Man kann sich bei dem Stadtrat, der Kommunalaufsicht, den im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, dem Landtag (Landtagspetition) beschweren, wenn man nicht den Rechtsweg gehen will.
KlausGraf - am Dienstag, 5. Januar 2010, 01:42 - Rubrik: Archivrecht
Wolf Thomas meinte am 2010/01/05 12:06:
Konstruktives Gegenbeispiel aus Greifswald:
"§ 14 Benutzung von technischen Hilfsmitteln(1) Die Verwendung technischer Hilfsmittel (Notebooks und dergleichen) ist im Zusammenhang mit der Benutzung von Archivgut grundsätzlich gestattet. Dies bedarf der Genehmigung durch den Leiter des Stadtarchivs bzw. dessen Stellvertreter und kann unter Angabe von Gründen versagt werden."
Quelle: http://www.greifswald.de/uploads/media/Benutzungssatzung_fuer_das_Stadtarchiv.pdf
Wolf Thomas meinte am 2010/01/05 12:18:
Leichtes Gezwitscher zum Hofer Notebookverbot ....
verweist auf die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit.s. http://search.twitter.com/search?q=stadtarchiv+hof