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Einem seit einigen Jahren verurteilten Straftäter steht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich eines in Onlinearchiven gespeicherten Artikels zu, in welchem er erwähnt und erkennbar dargestellt wird, wenn dessen Inhalt zulässig ist und der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt erschienen ist.

So das OLG Bremen am 30.11.2009 Az.: 3 W 33/09

Volltext:
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-11-2009-beschlss-olg-bremen-az-3-w-33-09.html
welar (Gast) meinte am 2010/01/13 21:32:
ewig?
dann werden straftäter auf ewig bestraft? ohne besserungsmöglichkeit? 
 

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