
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/super-symbolfoto-100/
Bild: © wikipedia.org ist natürlich eine
http://archiv.twoday.net/stories/581437101/
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dszpics1.jpg ist in den USA Public Domain und kann auch in Europa problemlos genutzt werden, da nicht bekannt ist, dass US-Bundesbehörden Nutzungen im Ausland verfolgen. Könnte Frau Zaras in Deutschland klagen? Keine Ahnung. Das Abkommen Deutschlands mit den USA von 1892, das eine uneingeschränkte Inländerbehandlung von US-Urhebern vorsieht, geht dem Schutzfristenvergleich der EU-Schutzdauerrichtlinie wohl vor.
KlausGraf - am Freitag, 17. Januar 2014, 12:34 - Rubrik: Archivrecht