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Gemäß dem "Consolidated Appropriations Act of 2014 (HR 3547)" müssen die finanzkräftigsten Bundesinstitutionen, die Forschung fördern, Open Access für ganz oder teilweise von ihnen geförderte Arbeiten vorsehen, wobei nicht später als 12 Monate nach Erscheinen die letzte Autorfassung frei zugänglich im Netz sein soll.
Gemäß dem "Consolidated Appropriations Act of 2014 (HR 3547)" müssen die finanzkräftigsten Bundesinstitutionen, die Forschung fördern, Open Access für ganz oder teilweise von ihnen geförderte Arbeiten vorsehen, wobei nicht später als 12 Monate nach Erscheinen die letzte Autorfassung frei zugänglich im Netz sein soll.
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 14:29 - Rubrik: Open Access