Im sündteuren Urheberrechtskommentar von Schricker/Loewenheim 4. Aufl. 2010 steht auf Seite 973 bei der Wiedergabe des Wortlauts von § 48 UrhG über Öffentliche Reden: "in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstig ist in vielen Punkten unklar und unbefriedigenden Datenträgern". Ich schwörs.
KlausGraf - am Samstag, 18. Januar 2014, 22:26 - Rubrik: Archivrecht
Gast (Gast) meinte am 2014/01/19 15:22:
Sowas von peinlich aber auch.Wenn schlagen Sie denn jetzt zur fristlosen Entlassung vor? Die Schreibkraft, der eine nachträgliche Einfügung - vermutlich aus: "[Die Rechtslage] ist in vielen Punkten unklar und unbefriedigend" - mitten in die "sonstigen Datenträgern" gerutscht ist, oder den verantwortlichen Lektor, der es unterlassen hat, noch einmal für € 5.000 ein Gesamt-Korrekturlesen des ganzen Buchs in Auftrag zu geben?
KlausGraf antwortete am 2014/01/19 15:44:
Wenn soll ich vorschlagen bitte?
Natierlich Sie, wo dieses Wochenende die Siegespalm hat, was sinnfreies Kommentar angeht.Seit ca. 1989 lese ich sehr viel juristische Literatur. Ähnliches ist extrem selten, und bei einem Buch, das knapp 200 Euro kostet, erwarte ich dergleichen durchaus nicht.
Gast2 (Gast) antwortete am 2014/01/20 13:48:
Natierlich Sie, wo dieses Wochenende die Siegespalm hat,
Jemanden derart verächtlich zu machen ist respektlos.