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" ..... Alle Produkte des Stadtarchivs sind pflichtige Aufgaben nach dem Archivgesetz NRW. Dazu gehört auch der Öffentlichkeit den Zugang zu den Archivmaterialien zu ermöglichen.
Zusätzliche Informationen:
Eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren um 10 bis 15 % wäre möglich; dazu ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Einführung neuer Gebührentatbestände (Kopien Standesamtsregister etc.) ...."

Die Verwaltung geht von einer jährlichen Ertragserhöhung von 3.200 € aus.

Link zum HSK (PDF)
 

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