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Das Archivgesetz bleibt in diesem Punkt leider wie vorgesehen:

http://archiv.twoday.net/stories/6220312/

Positiv sind aber weitere Punkte:

Es können weiterhin Patientenunterlagen nicht anonymisiert übernommen werden.

Auch archivisches Sammlungsgut ist Archivgut.
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2010/03/07 12:28:
Weiterhin anonymisiert anzubieten: Unterlagen von Beratungsstellen
Diese Unterlagen müssen aber anonymisiert werden. Sind diese Unterlagen nicht analog denen der Gesundheitseinrichtungen zu behandeln? 
KlausGraf antwortete am 2010/03/07 14:40:
Nein
Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage. Unterlagen aus Beratungsstellen (Eheberatung, Suchtberatung, Psychotherapeutische Beratungsstellen der Hochschulen usw.) dürfen nur anonymisiert angeboten werden. 
 

twoday.net AGB

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