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Rainer Dresen, Justiziar bei Random House, ist Angeklagter eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht München, bei dem es darum geht, dass Dresen die Verantwortung dafür trägt, dass sein Verlag 2007 einen Titel mit dem Begriff Elfenmond veröffentlichte, obwohl ihm bekannt war, dass Guido Krain einen Titel »Elfenmond« im Selbstverlag herausgebracht hatte.

Berichterstattung im Börsenblatt:
http://www.boersenblatt.net/374155/
http://www.boersenblatt.net/372709/
http://www.boersenblatt.net/323085/

"Anwendung sollte § 143 MarkenG wie bisher im Bereich der Produktpiraterie finden und sonstige kennzeichenrechtliche Angelegenheiten sollten unter konsequenter Anwendung von § 154 d StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden", schreibt RA Dr. Patrick Baronikians in seinem Aufsatz "Mondfinsternis im Elfenland – Wider die Kriminalisierung des Kennzeichenrechts", der in K&R 2009 erschien und online kostenfrei einsehbar ist unter:

http://www.kommunikationundrecht.de/nachrichten/pages/ablagecontent/dok168.pdf

Zur Strafvorschrift:
http://www.markengesetz.de/paragraphen/143.htm

Mein Kommentar: Es gelten die gleichen Argumente gegen Strafvorschriften im Urheberrecht, die ich in meiner "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de vorgetragen habe. Die verfassungsrechtlichen Zweifel von Baronikians an § 143 Markengesetz sind nur zu berechtigt.

KlausGraf meinte am 2010/04/01 15:41:
Glücklicherweise kein Aprilscherz: Justiziar freigesprochen
http://twitter.com/Telemedicus/status/11424382276 
KlausGraf antwortete am 2011/01/04 22:48:
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/11556285/ 
 

twoday.net AGB

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