Das merkt man jetzt in Hannover siehe
http://www.haz.de/Hannover/Dossiers/Landtag-Abriss-oder-Umbau/Juristen-pruefen-Rechtslage-in-Hannovers-Plenarsaalstreit
„Der Abriss dürfte objektiv rechtswidrig sein“, sagt Reinald Wiechert und pflichtet damit dem langjährigen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, in seiner Einschätzung bei. Auch Wiechert ist vom Fach: Fast 30 Jahre lang war der Ministerialdirigent im juristischen Dienst des Landtages tätig, er hat 1998 den Kommentar zum Niedersächsischen Denkmalgesetz verfasst und kennt die Materie wie kaum ein anderer. Wiechert schätzt die Möglichkeit einer direkten Klage gegen den Gesetzesverstoß allerdings in Ermangelung eines geschädigten Individuums als extrem gering ein. „Eine Strafanzeige hätte vermutlich eher Erfolg“, sagt er, „aber die darf man ja erst stellen, wenn der Abriss vollzogen wird.“
Der Grünen-Abgeordnete Enno Hagenah mag das kaum akzeptieren. „Wenn man gegen einen Gesetzesverstoß nicht klagen kann, dann muss das Gesetz geändert werden“, sagt er. Die Grünen lassen derzeit ermitteln, welche Juristen den Auftrag einer juristischen Prüfung übernehmen sollen. „Wenn wir Abgeordneten eine Möglichkeit zur Klage gegen den Denkmalrechtsverstoß haben, dann werden wir sie wohl nutzen“, sagt Hagenah. Besser aber noch sei es, wenn Organisationen wie der Heimatbund klagen könnten – das hatte Verfassungsrechtler Mahrenholz im HAZ-Interview vorgeschlagen.
Archivalia hat in der Vergangenheit immer wieder für die Verbandsklage im Denkmalschutzrecht geworben:
http://archiv.twoday.net/search?q=verbandsklage
http://www.haz.de/Hannover/Dossiers/Landtag-Abriss-oder-Umbau/Juristen-pruefen-Rechtslage-in-Hannovers-Plenarsaalstreit
„Der Abriss dürfte objektiv rechtswidrig sein“, sagt Reinald Wiechert und pflichtet damit dem langjährigen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, in seiner Einschätzung bei. Auch Wiechert ist vom Fach: Fast 30 Jahre lang war der Ministerialdirigent im juristischen Dienst des Landtages tätig, er hat 1998 den Kommentar zum Niedersächsischen Denkmalgesetz verfasst und kennt die Materie wie kaum ein anderer. Wiechert schätzt die Möglichkeit einer direkten Klage gegen den Gesetzesverstoß allerdings in Ermangelung eines geschädigten Individuums als extrem gering ein. „Eine Strafanzeige hätte vermutlich eher Erfolg“, sagt er, „aber die darf man ja erst stellen, wenn der Abriss vollzogen wird.“
Der Grünen-Abgeordnete Enno Hagenah mag das kaum akzeptieren. „Wenn man gegen einen Gesetzesverstoß nicht klagen kann, dann muss das Gesetz geändert werden“, sagt er. Die Grünen lassen derzeit ermitteln, welche Juristen den Auftrag einer juristischen Prüfung übernehmen sollen. „Wenn wir Abgeordneten eine Möglichkeit zur Klage gegen den Denkmalrechtsverstoß haben, dann werden wir sie wohl nutzen“, sagt Hagenah. Besser aber noch sei es, wenn Organisationen wie der Heimatbund klagen könnten – das hatte Verfassungsrechtler Mahrenholz im HAZ-Interview vorgeschlagen.
Archivalia hat in der Vergangenheit immer wieder für die Verbandsklage im Denkmalschutzrecht geworben:
http://archiv.twoday.net/search?q=verbandsklage