Die Daguerrotypie des Obristen Gerhardt Wilhelm von Reutern, 1845
http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/gsrec/mode/rec/id/108-004/current/1/page/1/sn/bd?q=grimm
enthält zwar in der Vergrößerung kein Wasserzeichen (ist also problemlos nachnutzbar), ist aber mit dem eindeutig rechtswidrigen Vermerk versehen:
"© Eberhard Mayer-Wegelin, Frühe Photographie in Frankfurt am Main 1839-1870, 1982, Nr. 8.- Original: Historisches Museum Frankfurt X 27867. - Alle Rechte vorbehalten"
Man kann über alles mögliche streiten, aber nicht darüber, dass die originalgetreue Wiedergabe einer historischen Fotografie - gemäß der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion - nicht schützbar ist.

http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/gsrec/mode/rec/id/108-004/current/1/page/1/sn/bd?q=grimm
enthält zwar in der Vergrößerung kein Wasserzeichen (ist also problemlos nachnutzbar), ist aber mit dem eindeutig rechtswidrigen Vermerk versehen:
"© Eberhard Mayer-Wegelin, Frühe Photographie in Frankfurt am Main 1839-1870, 1982, Nr. 8.- Original: Historisches Museum Frankfurt X 27867. - Alle Rechte vorbehalten"
Man kann über alles mögliche streiten, aber nicht darüber, dass die originalgetreue Wiedergabe einer historischen Fotografie - gemäß der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion - nicht schützbar ist.

KlausGraf - am Montag, 19. April 2010, 00:58 - Rubrik: Archivrecht