http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/KunstfundMuenchen.html
"Es ist urheberrechtlich nicht möglich, Dritten Abbildungen der Kunstwerke zur Verfügung zu stellen."
Tipp: § 64 UrhG für gemeinfreie, § 53 UrhG für geschützte Kunstwerke lesen.
"Es ist urheberrechtlich nicht möglich, Dritten Abbildungen der Kunstwerke zur Verfügung zu stellen."
Tipp: § 64 UrhG für gemeinfreie, § 53 UrhG für geschützte Kunstwerke lesen.
KlausGraf - am Donnerstag, 23. Januar 2014, 22:03 - Rubrik: Archivrecht