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Pressemitteilung

Kommentar Hoeren:

http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:urteil-zum-urheberrecht-kuenstlerin-unterliegt-google/50107666.html

Aus Sicht des Medienrechtlers Thomas Hoeren ist die Entscheidung richtig. "Das ist ein gutes Urteil", sagte Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, der Deutschen Presse-Agentur. "Wer im Netz unterwegs ist, muss Google hinnehmen", sagte Hoeren, der auch Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ist. Google sei mit bestimmten Funktionalitäten wie seiner Suchmaschine schon seit Jahren im Internet. Internetnutzer müssten dies etwa bei der Planung einer Homepage einkalkulieren. Die klagende Künstlerin etwa habe ihre Inhalte zu einem Zeitpunkt ins Internet gestellt, zu dem es Google und seine Suchmaschine schon längst gab.

Update:
http://iuwis.de/blog/aufatmen-nach-bgh-urteil-zur-google-bildersuche-suchmaschinenbetreiber-haften-nur-bei-hinweis-a

Update:
Interessanter Kommentar
http://www.law-blog.de/471/der-bgh-und-die-google-bildersuche-pragmatik-vs-geschriebenes-recht/
"Vielmehr statuiert der BGH hier mal eben so ein völlig neues urheberrechtliches Paradigma: wer Inhalte hat, der muss sie halt schützen, und wenn er das nicht tut, dann darf er auch nichts dagegen haben, wenn jemand anders die Inhalte verwendet. Opt-out statt Opt-in also."

 

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