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Die Schlosskapelle Liebig in Kobern-Gondorf (Kreis Mayen-Koblenz) ist ein schmuckes Kulturdenkmal. Seit 1892 trotzt die Kapelle Kriegen, Stürmen und dem Zahn der Zeit. Doch ihr heutiger Eigentümer hat für den neugotischen Bau nichts übrig. Er will die Kapelle abreißen. Aber Koblenzer Richter versagten ihm die Genehmigung. Und zwar zu Recht. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Verfassgungsgericht-Eigentuemer-darf-Schlosskapelle-nicht-abreissen-_arid,81867.html

Volltext:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100414_1bvr214008.html

Das Gericht wird vergleichsweise deutlich, wenn es dem Trick von Denkmaleigentümern, unrentable Teile "herauszuschneiden", einen Riegel vorschiebt:

"Die in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Privatnützigkeit des Eigentums gewährleistet mithin nicht, dass der Grundstücksertrag der Eigentümer einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, deren Erhalt für sich genommen wirtschaftlich zumutbar ist, dadurch gesteigert wird, dass einzelne, wirtschaftlich unrentable Teile mit Denkmalbestand eigentumsrechtlich aus einem solchen Ensemble „herausgeschnitten“ werden und dadurch der Erhalt dieser Denkmäler infrage gestellt oder dessen Kosten letztlich der Allgemeinheit auferlegt werden."

Schloss Liebig 2005 von mir fotografiert, die Schlosskapelle war auch auf einem meiner Bilder, aber damals lud ich diese nur in sehr kleiner Auswahl in die Wikipedia hoch
 

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