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Aus dem Entwurf des Haushaltsicherungskonzept des Stadtkämmerers (Link zur PDF):
" .....Bezeichnung der Maßnahme:
Erhöhung der Entgelte für die Nutzung des Archivs
Erläuterungen:
Das Ermöglichen der Benutzung des Stadtarchivs durch den Bürger ist eine freiwillige Leistung der Stadt. Zur Zeit wird eine Tagesgebühr von 3 € für die Nutzung erhoben. Die Gebühr könnte auf einen
Betrag von 5 € erhöht werden. Auch bei einem Rückgang der Besucherzahl von rund 800 Personen sollten dennoch Mehreinnahmen in Höhe von 1.000 € möglich sein. .....

Bezeichnung der Maßnahme:
Digitalisierung des Verwaltungsarchivs
Erläuterungen:
Eine Arbeitsgruppe zur Einführung eines Dokumenten-Management-Systems ist in der Stadtverwaltung bereits eingerichtet. Das Stadtarchiv sollte hier beteiligt werden. Ob eine elektronische
Vorhaltung von Akten einen geringeren Zeit-/Personalaufwand verursacht bleibt noch zu klären. Mit Sicherheit können jedoch Raumkosten eingespart werden. ...."
irisk. meinte am 2010/05/05 23:29:
freiwillige Leistung vs gesetzliche Pflichtaufgabe
Archive sind keine Museen und schon gar keine Schwimmbäder.
Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Archive sorgen für transparentes Verwaltungshandeln, Identifikation des Einzelnen mit der Kommune ...
Aber das alles wird unter dem Deckmantel des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten.
Da werden Genealogen abgezockt, indem man für eine schnöde Kopie aus einem Personenstandsregister 10,-€ verlangt. Da werden Eintrittsgelder erhoben! Mit welchem Recht ??? Kann denn da nicht mal einer gegen klagen ???

Frustrierte Grüße

keep the archives turning
ik 
 

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