KlausGraf - am Freitag, 21. Mai 2010, 00:52 - Rubrik: Archivrecht
ElGraf (Gast) meinte am 2010/05/25 21:10:
Nun ja...
klauen würde ich das nicht nennen wollen. Ist ja im Prinzip ok, wenn die Rechtsprechung des BVerfG beachtet wird. Im Übrigen ist das Übernehmen von Textbausteinen aus Urteilen höherinstanzlicher Gerichte (oder gar des gleichen Spruchkörpers), um sich Arbeit zu sparen und das Ganze rechtsmittelfest zu machen, mehr als üblich.