Faz online 1.6.2010:
"Ein Erfolg für Radovan Karadzic: Der in Den Haag inhaftierte frühere Führer der bosnischen Serben hat vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal einen Sieg über Deutschland errungen. Die Bundesregierung muss - falls eine Entscheidung vom 19. Mai Bestand haben sollte - auf Antrag von Karadzic Dokumente herausgeben, die der Angeklagte für seine Verteidigung als wichtig ansieht.
Karadzic, der schon vor 15 Jahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen das Kriegsrecht anklagt und erst im Sommer 2008 gefasst worden ist, ist damit in die Offensive gegangen. Anfang März nannte er die Haager Anklagebehörde eine „Disziplinarkommission der Nato“. Das Gericht bezeichnet er als „Schande für die internationale Staatengemeinschaft“. Schon früh hatte er gesagt, ihm sei 1996 von den Amerikanern zugesichert worden, falls er untertauche, werde ihm später nichts geschehen. Unwahrscheinlich ist das nicht, es ist nur schwer von einem Gericht zu berücksichtigen, das zwar vom UN-Sicherheitsrat geschaffen wurde, sich aber im Kern als unabhängig erweisen hat.
Deutschland wehrt sich
Karadzic und seine Verteidiger verlangen nun von der Bundesregierung, acht Kategorien von Dokumenten vorzulegen: Es geht um Berichte und Memoranden, Korrespondenzen, um Informationen des Bundesnachrichtendienstes mit Blick etwa auf Waffenlieferungen nach Bosnien 1995, insbesondere nach Srebrenica. Ferner verlangt der Angeklagte sämtliche Informationen über ein Treffen von Nato-Verteidigungsministern in Key West in Florida im selben Jahr; auch hier soll es um Waffenlieferungen nach Bosnien gegangen sein. Zudem geht es Karadzic um die „Infiltration“ von EU- und UN-Missionen durch den BND; hier fordert er Unterlagen einer Untersuchung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Und schließlich begehrt der Angeklagte sämtliche Unterlagen über seine Aussagen zum Massaker von Srebrenica 1995."
Vierprinzen
"Ein Erfolg für Radovan Karadzic: Der in Den Haag inhaftierte frühere Führer der bosnischen Serben hat vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal einen Sieg über Deutschland errungen. Die Bundesregierung muss - falls eine Entscheidung vom 19. Mai Bestand haben sollte - auf Antrag von Karadzic Dokumente herausgeben, die der Angeklagte für seine Verteidigung als wichtig ansieht.
Karadzic, der schon vor 15 Jahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen das Kriegsrecht anklagt und erst im Sommer 2008 gefasst worden ist, ist damit in die Offensive gegangen. Anfang März nannte er die Haager Anklagebehörde eine „Disziplinarkommission der Nato“. Das Gericht bezeichnet er als „Schande für die internationale Staatengemeinschaft“. Schon früh hatte er gesagt, ihm sei 1996 von den Amerikanern zugesichert worden, falls er untertauche, werde ihm später nichts geschehen. Unwahrscheinlich ist das nicht, es ist nur schwer von einem Gericht zu berücksichtigen, das zwar vom UN-Sicherheitsrat geschaffen wurde, sich aber im Kern als unabhängig erweisen hat.
Deutschland wehrt sich
Karadzic und seine Verteidiger verlangen nun von der Bundesregierung, acht Kategorien von Dokumenten vorzulegen: Es geht um Berichte und Memoranden, Korrespondenzen, um Informationen des Bundesnachrichtendienstes mit Blick etwa auf Waffenlieferungen nach Bosnien 1995, insbesondere nach Srebrenica. Ferner verlangt der Angeklagte sämtliche Informationen über ein Treffen von Nato-Verteidigungsministern in Key West in Florida im selben Jahr; auch hier soll es um Waffenlieferungen nach Bosnien gegangen sein. Zudem geht es Karadzic um die „Infiltration“ von EU- und UN-Missionen durch den BND; hier fordert er Unterlagen einer Untersuchung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Und schließlich begehrt der Angeklagte sämtliche Unterlagen über seine Aussagen zum Massaker von Srebrenica 1995."
Vierprinzen
vom hofe - am Dienstag, 1. Juni 2010, 09:14 - Rubrik: Parlamentsarchive