http://bernsau.wordpress.com/2014/02/01/restitutionsfall-welfenschatz-wem-gehort-die-reliquiensammlung-des-braunschweiger-doms/
Der Braunschweiger Welfenschatz ist, soweit sich seine Reste in Berlin befinden, als Ganzes aus meiner Sicht ein schützenswertes Kulturgut, das denkmalschutzrechtlich und nach dem Gesetz über nationales Kulturgut geschützt werden sollte, um ein Auseinanderreißen durch wen auch immer zu verhindern. Es liegt auf der Hand, dass immer wenn es um Interesse jüdischer Anspruchssteller geht, die ganz große Antisemitismus-Klatsche herausgeholt wird, sobald auch nur leise Kritik an Kulturgutfrevel geübt wird, der sich durch die Entfremdung von Kulturgütern aus öffentlichen Sammlungen und das Auseinanderreißen von Ensembles ergibt. Von gierigen Welfen darf ich schreiben, gierige *** sind ein Tabu, das ist nun einmal so.
http://archiv.twoday.net/search?q=welfenschatz
https://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz
Der Braunschweiger Welfenschatz ist, soweit sich seine Reste in Berlin befinden, als Ganzes aus meiner Sicht ein schützenswertes Kulturgut, das denkmalschutzrechtlich und nach dem Gesetz über nationales Kulturgut geschützt werden sollte, um ein Auseinanderreißen durch wen auch immer zu verhindern. Es liegt auf der Hand, dass immer wenn es um Interesse jüdischer Anspruchssteller geht, die ganz große Antisemitismus-Klatsche herausgeholt wird, sobald auch nur leise Kritik an Kulturgutfrevel geübt wird, der sich durch die Entfremdung von Kulturgütern aus öffentlichen Sammlungen und das Auseinanderreißen von Ensembles ergibt. Von gierigen Welfen darf ich schreiben, gierige *** sind ein Tabu, das ist nun einmal so.
http://archiv.twoday.net/search?q=welfenschatz
https://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz
x (Gast) meinte am 2014/02/02 11:15:
Mit auch nur ein wenig nachdenken würde Ihnen der Unterschied zwischen einer einzelnen Familie und den "***" auffallen. Sicher ist das ein antisemitischer Ausfall, die Zivilisationsdecke ist nun allgemein recht dünn und bei Ihnen auch immer schnell durchstoßen.
Karl (Gast) meinte am 2014/02/02 18:50:
Die Deutschen haben ja auch lange genug vom vermeintlich gierigen Juden gesprochen, insbesondere die um Kulturgut und -frevel besorgten.
Lothar Müller (Gast) antwortete am 2014/02/02 19:20:
Jüdisches Konsortium, gierige *** - wohl ein bisschen Alkohol am Samstag abend genossen, mal wieder etwas Wut im Bauch und dann im Internet die Maske des Biedermanns fallen lassen und ein paar antisemitische Stereotypen absondern, bzw. sich augenzwinkernd beschweren, man dürfe es nicht. Etwas ekliger Auftritt, ich wundere mich das Ihre Freunde hier das einfach so hinnehmen? Macht auch kein schönes Bild.
ladislaus (Gast) antwortete am 2014/02/02 19:58:
Die Wortwahl befremdet mich ebenso wie Lothar Müller. Im Gegensatz zu den Welfen haben die jüdischen Sammler (oder sagen wir lieber: die Sammler, die die Nazis für Juden erklärten, egal wie sie sich selbst sahen) ihr Eigentum beim Erwerb von eigenem Geld bezahlt. Außerdem nennen diese Erben sich nicht Majestät von und zu sonstwas und meinen, sie seien von Geburt etwas besseres und reden allüberall von der besonderen Verantwortung ihres Namens.Es ist daher nur legitim, dass den Erben eine Entschädigung zu Weltmarktpreisen bezahlt wird. Insoweit schützenswerte Ensembles in öffentlichen Sammlungen auseinandergerissen würden, bin ich aber auch dafür, die Entschädigung aus Steuermitteln in Geldform und nicht in Form der fraglichen Gegenstände zu gewähren. Die persönliche Beziehung zum Gegenstand und zur Sammlung, wie sie der Sammler selbst durchaus haben konnte und die m. E. auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen einzubeziehen wäre, ist für die Erben nach so langer Zeit sicherlich verblasst. Es ist ja auch nicht so, dass die Sammler sich die Kunstgegenstände in die Wohnung hängen, sondern die Erfahrung lehrt eher, dass die Gegenstände nach Rückgabe schleunigst im internationalen Kunsthandel auftauchen. Das ist wirtschaftlich legitim, aber aus denkmalschutzrechtlichen Erwägungen abzulehnen.
jw_fr (Gast) antwortete am 2014/02/03 10:16:
unnötig
ich sehe das wie Ladislaus und möchte hinzufügen, dass gerade das Beschwören, das man etwas nicht sagen dürfe, ein üblicher Teil von antisemitischen Argumentationsmustern ist.angesichts des abwägenden und lesenswerten Artikels von Frau Bernsau ist so eine Stellungnahme völlig unnötig.
Thomas Just (Gast) meinte am 2014/02/02 20:27:
Natürlich ist das ein antisemitischer Ausfall.Ekelhaft. Läßt tief blicken. Und was die Rückgabe von geraubtem Kulturgut betrifft: natürlich ist das Kulturgut zurückzugeben. So sagts das Gesetz. Jedenfalls in Österreich und das ist gut so. Das hier ab und an halt dann Objekte außer Landes gehen, so what? In Wien ist die Klimtdichte immer noch hoch, auch wenn viele Klimts restituiert wurden.
FeliNo antwortete am 2014/02/02 23:03:
Die Causa muss, wie alle Restutitionsforderungen von Erben, in D individuell geprüft werden. Insofern stellt dieser Fall einen nicht unkomplizierten, aber vermutlich lösbaren Sachverhalt dar. Ich halte den Kommentar nicht für "antisemitisch", sondern ich lese in ihm die Frage, ob wir womöglich - unabhängig von der gegebenen Rechtssituation - Unterschiede machen bei Forderungen durch Erben nach längst in öffentlichem Besitz befindlichem und dort seit Jahrzehnten gepflegtem Kulturgut, das z. B. nicht nur Händlern des frühen 20. Jahrhunderts, sondern auch dem Adel (wie z. B. den Peußens) oder den Bürgern (wie z. B. Sammlern) durch die politischen Zeitläufte durch (seinerzeit, aber heute nicht mehr legitimierten) staatlichen Zugriff abhanden gekommen ist.
Kanter (Gast) antwortete am 2014/02/02 23:16:
"gierige ***" ist für Sie nicht antisemitisch? Ach so.
FeliNo antwortete am 2014/02/02 23:30:
Das Wort "gierig" im vorliegenden Kontext gibt es auch für die Erben von Adeligen, von Bürgern, von Händlern und von Privatsammlern, und zwar ohne den Zusatz der Konfession. Dass die genannte durch unsere Geschichte als Attribut ein besonderes Reizwort ist, stellt der - zweifellos provokante - Kommentar nicht infrage, sondern anheim: behandeln wir Kulturgut in öffentlichen Sammlungen bezüglich der Restitutionsforderungen unterschiedlich und wenn ja, warum? Ist unsere diesbezügliche Rechtssituation angemessen? Sind unsere Wahrnehmungen derselben angemessen?
Kanter (Gast) antwortete am 2014/02/02 23:47:
Hier dreht es sich um Erben von Kunsthändlern, die vielleicht jüdischen Glaubens sein mögen - wären es Hindi, Moslems oder Christen, hätte Graf sie dann auch als gierige *** charakterisiert? Eben nicht, aber hier hat er halt den Juden ausgemacht und ihn mit diesem Prädikat ausgestattet. Ist das auch Ihre Sprache?
KlausGraf meinte am 2014/02/06 17:20:
Löschlog: 1 persönliche Beleidigung gelöscht
Auch für den Administrator dieses Blogs gibt es Persönlichkeitsrechte. Da EINDEUTIGE persönliche Beleidigungen gegen wen auch immer hier nicht toleriert werden können, habe ich den Kommentar eines "Sören" mit dem Incipit "Mit diesem schmierigen Blogeintrag hat sich der Bloginhaber endgültig als durchgeknallte Dumpfbacke entlarvt" gelöscht.
hck (Gast) antwortete am 2014/02/07 15:51:
Angemessener hätte ich es gefunden Sie hätten den (auch m.E. antisemitischen) Blogbeitrag vom 1. Februar gelöscht oder geändert.
NichtSören (Gast) antwortete am 2014/02/07 16:20:
Aber aber
KG ist doch unfehlbar - wie konnten Sie das nur vergessen...
Kanter (Gast) antwortete am 2014/02/08 00:53:
Der Mann hat schon ein dickes Fell. Wenns auch nur ein shit-stürmchen war, es geht ihm einfach an demselben vorbei. Aber wie auch immer, man kann konstantieren: Kunsthändler mag er gar nicht und jüdische schon dreimal nicht. Aber mag er eigentlich irgend jemanden auf dieser Welt? Eigentlich wohl nur sich selbst - hoffentlich!