Soeben erreichte mich zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/6437252/
dokumentierten Skandal folgende Mail.
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
inzwischen konnte ich die für eine Beantwortung Ihrer am 22. Juli 2010 an die Frau Generaldirektorin der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK) gerichteten E-Mail notwendigen Auskünfte einholen und den mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG abgeschlossenen Vertrag einsehen, der die Realisierung der digitalisierten und durch ein Bündel komfortabler Suchfunktionen nutzerfreundlich aufgewerteten Fassung von Teilen unserer sonst nur analog verfügbaren Bestände der "Vossischen Zeitung" regelt.
Danach ist Ihrem Sachvortrag korrigierend entgegen zu halten, dass die Zusammenarbeit mit dem Verlag eben nicht zu dem Zweck und mit dem Ergebnis erfolgte, eine schlichte digitale Kopie zu erstellen, mit der die Nutzer dann allein gelassen werden.
Es wurde vielmehr zusätzlich ein anspruchsvolles Instrumentarium geschaffen, das es dem interessierten Leser erlaubt, zwischen speziellen Sucheinstiegen zu wählen, wie der Volltextsuche mit farblicher Kennzeichnung der Treffer im Text, der Suche nach einer bestimmten Ausgabe, einem Datum und Zeiträumen, nach Artikeln, nach Abbildungen oder nach Werbeblöcken.
Dieser Mehrwert konnte nur durch die zusätzlichen Investitionen eines leistungsfähigen Partnerunternehmens realisiert werden, das allerdings unser gemeinsames Produkt zur Refinanzierung entsprechend wirtschaftlich verwerten muss.
Dafür wird das beschriebene Produkt als Gesamtpaket interessierten Institutionen zu einem angemessenen Preis angeboten.
Die Nutzerinnen und Nutzer unserer Staatsbibliothek können aber - und dies ist unser Vorteil aus der gefundenen Kooperation, die Sie despektierlich als "Kungeln" bewerten - ohne zusätzlichen Kostenaufwand auf die beschriebene Datenbank zugreifen, und sie steht sogar im RemoteAccess (also bei Vorhandensein eines gültigen Benutzeraus-weises) von jedem Internet-PC aus zur Verfügung. Der Zugang erfolgt also ortsunabhängig.
Wenn beispielsweise Sie, sehr geehrter Herr Dr. Graf, in Neuss sich einen Benutzungsausweis der SBB-PK zulegen, können Sie auch in Neuss das Angebot nutzen.
Aber auch ohne Benutzerausweis stehen Ihnen bei uns zusätzlich zum nicht gering zu achtenden "Groß-Strehlitzer Kreisblatt" in der Digitalen Bibliothek der SBB 100 Zeitungstitel mit insgesamt ca. 480.000 Zeitungsseiten als Images zur unentgeltlichen Nutzung bereit.
Sollten Sie trotz dieser Klarstellungen und Erläuterungen weiterhin tiefer in die vertraglichen Grundlagen der mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG begonnenen Kooperation einsteigen wollen, so möchte ich Sie wegen der in dem Vertrag auch enthaltenen technischen und finanziellen sowie persönlichen Daten darauf hinweisen, dass wir noch unserem Vertragspartner die Gelegenheit zur Stellungnahme geben und selbst ergänzend prüfen müssen, in welchem Umfang wir den Vertragstext in Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Ihnen konkret bekannt geben dürfen.
Wegen des damit verbundenen Aufwandes werden gemäß § 10 Absatz 1 IFG für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen erhoben, wenn - wie in diesem Falle zwingend zu erwarten - es nicht nur um die Erteilung einfacher Auskünfte gehen wird.
So sieht die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informations-gebührenverordnung - IFGGebV) für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden, einen Gebührenbetrag vor von 60 bis 500 Euro.
Angesichts des bereits entstandenen und darüber hinaus schon jetzt absehbaren weiteren Abklärungsaufwandes sind Sie also aus Gründen der Fairness schon jetzt darauf hin zu weisen, dass eine Gebühr im oberen Bereich des benannten Rahmens anfallen wird, weshalb eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages auch erst dann erfolgen kann, wenn ein angemessener Anzahlungsbetrag auf die zu erwartende Gebühr, also 250 Euro, bei uns eingegangen sein wird.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten wollen.
Sollte dies der Fall sein und sollten Sie mir dies ausdrücklich erklären, übermittele ich Ihnen gerne umgehend die für eine Zahlung erforderlichen Daten.
Anderenfalls darf ich mich schon jetzt für Ihr Interesse an unseren Projekten bedanken.
Mit besten Grüßen
Im Auftrag [...]
\ STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ
http://archiv.twoday.net/stories/6437252/
dokumentierten Skandal folgende Mail.
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
inzwischen konnte ich die für eine Beantwortung Ihrer am 22. Juli 2010 an die Frau Generaldirektorin der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK) gerichteten E-Mail notwendigen Auskünfte einholen und den mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG abgeschlossenen Vertrag einsehen, der die Realisierung der digitalisierten und durch ein Bündel komfortabler Suchfunktionen nutzerfreundlich aufgewerteten Fassung von Teilen unserer sonst nur analog verfügbaren Bestände der "Vossischen Zeitung" regelt.
Danach ist Ihrem Sachvortrag korrigierend entgegen zu halten, dass die Zusammenarbeit mit dem Verlag eben nicht zu dem Zweck und mit dem Ergebnis erfolgte, eine schlichte digitale Kopie zu erstellen, mit der die Nutzer dann allein gelassen werden.
Es wurde vielmehr zusätzlich ein anspruchsvolles Instrumentarium geschaffen, das es dem interessierten Leser erlaubt, zwischen speziellen Sucheinstiegen zu wählen, wie der Volltextsuche mit farblicher Kennzeichnung der Treffer im Text, der Suche nach einer bestimmten Ausgabe, einem Datum und Zeiträumen, nach Artikeln, nach Abbildungen oder nach Werbeblöcken.
Dieser Mehrwert konnte nur durch die zusätzlichen Investitionen eines leistungsfähigen Partnerunternehmens realisiert werden, das allerdings unser gemeinsames Produkt zur Refinanzierung entsprechend wirtschaftlich verwerten muss.
Dafür wird das beschriebene Produkt als Gesamtpaket interessierten Institutionen zu einem angemessenen Preis angeboten.
Die Nutzerinnen und Nutzer unserer Staatsbibliothek können aber - und dies ist unser Vorteil aus der gefundenen Kooperation, die Sie despektierlich als "Kungeln" bewerten - ohne zusätzlichen Kostenaufwand auf die beschriebene Datenbank zugreifen, und sie steht sogar im RemoteAccess (also bei Vorhandensein eines gültigen Benutzeraus-weises) von jedem Internet-PC aus zur Verfügung. Der Zugang erfolgt also ortsunabhängig.
Wenn beispielsweise Sie, sehr geehrter Herr Dr. Graf, in Neuss sich einen Benutzungsausweis der SBB-PK zulegen, können Sie auch in Neuss das Angebot nutzen.
Aber auch ohne Benutzerausweis stehen Ihnen bei uns zusätzlich zum nicht gering zu achtenden "Groß-Strehlitzer Kreisblatt" in der Digitalen Bibliothek der SBB 100 Zeitungstitel mit insgesamt ca. 480.000 Zeitungsseiten als Images zur unentgeltlichen Nutzung bereit.
Sollten Sie trotz dieser Klarstellungen und Erläuterungen weiterhin tiefer in die vertraglichen Grundlagen der mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG begonnenen Kooperation einsteigen wollen, so möchte ich Sie wegen der in dem Vertrag auch enthaltenen technischen und finanziellen sowie persönlichen Daten darauf hinweisen, dass wir noch unserem Vertragspartner die Gelegenheit zur Stellungnahme geben und selbst ergänzend prüfen müssen, in welchem Umfang wir den Vertragstext in Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Ihnen konkret bekannt geben dürfen.
Wegen des damit verbundenen Aufwandes werden gemäß § 10 Absatz 1 IFG für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen erhoben, wenn - wie in diesem Falle zwingend zu erwarten - es nicht nur um die Erteilung einfacher Auskünfte gehen wird.
So sieht die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informations-gebührenverordnung - IFGGebV) für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden, einen Gebührenbetrag vor von 60 bis 500 Euro.
Angesichts des bereits entstandenen und darüber hinaus schon jetzt absehbaren weiteren Abklärungsaufwandes sind Sie also aus Gründen der Fairness schon jetzt darauf hin zu weisen, dass eine Gebühr im oberen Bereich des benannten Rahmens anfallen wird, weshalb eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages auch erst dann erfolgen kann, wenn ein angemessener Anzahlungsbetrag auf die zu erwartende Gebühr, also 250 Euro, bei uns eingegangen sein wird.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten wollen.
Sollte dies der Fall sein und sollten Sie mir dies ausdrücklich erklären, übermittele ich Ihnen gerne umgehend die für eine Zahlung erforderlichen Daten.
Anderenfalls darf ich mich schon jetzt für Ihr Interesse an unseren Projekten bedanken.
Mit besten Grüßen
Im Auftrag [...]
\ STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ
KlausGraf - am Donnerstag, 5. August 2010, 17:26 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
Bibliotheksfreund (Gast) meinte am 2010/08/05 17:41:
Völlig legitim ...
die Position der Stiftung!!!Wo soll das Geld denn herkommen für diese Aufwände!
ladislaus (Gast) antwortete am 2010/08/05 19:42:
Keine Überraschung für mich. Genau das war doch von der moralisch schon lange in jeder Hinsicht verrotteten Stiftung Preußischer Kulturbesitz und vor allem der professionell völlig untauglichen Belegschaft der benutzerunfreundlichsten Bibliothek der Welt zu erwarten. Die süffisante Ekelhaftigkeit dieses Briefs spricht für sich selbst. Das würde bei jedem anderen offiziellen Autor sogar schwer danach klingen, dass hier Korruption und Vetternwirtschaft verdeckt werden soll. Da es sich bei der StaBi aber um eine Bibliothek handelt, die auch 23.830 Tage nach Kriegsende nicht die geringste Ahnung hat, was in ihren Häusern überhaupt vorhanden ist und was nicht, ist wohl auch die Erteilung einer simplen Auskunft an die Steuerzahler etwas, was über die Möglichkeit der Leitung schlicht hinausgeht. Wahrscheinlich ist der de-Gruyter-Vertrag wie so vieles dort "im Geschäftsgang verloren gegangen"...
KlausGraf antwortete am 2010/08/05 22:10:
Persönlichen Angriff gelöscht
Ich bin selbstverständlich nicht identisch mit Ladislaus, dessen Identität mir bekannt ist.
Peter Mulzer (Gast) antwortete am 2010/08/06 12:15:
Die Einbruchstelle absichern !
Soweit ich das sehe, versucht Dr. Graf hier die Überprüfung von Verwaltungsvorgängen einer Behörde dadurch zu erreichen, daß er die Behörde auffordert, ich möchte sagen "bittet", die näheren Einzelheiten offenzulegen. Kein Zweifel, jede Behörde seufzt tief auf, wenn sie sich Zeit und Mühe nehmen soll, ihr Handeln nach außen hin darzustellen über jenes Maß hinaus, das sie selbst bereits als tunlich angesehen hat.
Was wird sie tun? Im positiven Fall begreift sie solches Ansinnen als Chance, ihr eigenes Handeln noch einmal zu überprüfen, es zu hinterfragen und für kommende Fälle besser gerüstet und abgesichert zu sein.
Im negativen Fall mauert sie. Sie holt kuriose, peinliche und in verschiedener Hinsicht brandgefährliche Bestimmungen aus der Mottenkiste - Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informations-gebührenverordnung - IFGGebV) -, mit denen man, pfiffig ausgelegt, jede ernsthafte Recherche von außen her abblocken kann.
Ich möchte Dr. Graf zu einem anderen Weg raten. Auf publizistischem Weg kann man den Sachverhalt so darstellen, wie er sich (für den vernünftigen, sachkundigen Beobachter) nach außen hin bisher erkennen läßt. Es gilt dabei die vermeintlich oder tatsächlich fehlbare Behörde so zu reizen, daß sie von sich heraus gar nicht anders k a n n, als genau jene Auskünfte zu erteilen, um die man sie ansonsten vergeblich "bitten" würde.
Die Behörde muß also in eine *Verteidigungshaltung* gedrängt werden.
Ich habe im konkreten Fall den Eindruck, daß es sich keineswegs um einen erleichterten Zugang, um komfortablere Zugänge zur Auswertung usw. handelt. Das wäre mit konventionellen Mitteln auch zu erreichen gewesen. Ist der Transfer aus der Fraktur einmal geschaffen, dann ist die Bereitstellung guter Suchmethoden und -masken nun wirklich keine Hexerei, die Einfärbung der Suchergebnisse kennen wir bei Googles Cache ja auch seit xy Jahren.
Vielmehr soll hier, so scheint es, eine B r e s c h e geschlagen werden in das löbliche Prinzip, daß urheberrechtsfreie Scans gratis, werbefinanziert oder als Aufgabe der öffentlichen Hand geschaffen und bereitgehalten werden sollen. Dahinter hockt die rührige Verlegerschaft, die ihre Felle davonschwimmen sieht und nun hofft, sich ins Netz eindrängen und ihre Wegelagerei in den urheberrechtsfreien Bereich tragen zu können.
Hierfür muß sie im Idealfall willfährige öffentliche Bibliotheken gewinnen können. Mit dem - nahezu lächerlichen - Argument besserer Suchmethoden wird die führende deutsche Bibliothek geködert. Kompliment! Das ist nicht einfach nur ein beiläufiger kleiner Skandal, sondern die Verletzung eines bisher von den Bibliotheken durchgehaltenen Prinzips.
In dieser gefährlichen Situation Roß und Reiter zu benennen, die Einbruchsstelle wenigstens im nachhinein abzudämmen ist sehr wichtig.
Peter Mulzer
Akiro Kurasawa (Gast) antwortete am 2010/08/06 12:37:
Das Problem
ist ja, das jetzt alles Bibliotheken die diese Lizenz kaufen müssen, weil sie auf die Zeitung nicht verzichten können, 30 000 (rund) bezahlen. das macht bei 10 Bibliotheken 300 000 € die der Steuerzahler (Ja, Bibliotheken werden von Steuergeldern finanziert) berappen muss. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, ein Projekt anzuleiern das für den selben Betrag oder geringere Mittel (Ich würde sagen 300 000 sind ausreichend) das Gleiche schafft und alles unter OA stellt? Dann kann nämlich die 11. Bibliothek und folgende kostenlos zugreifen, und auch Schüler, Menschen die gerade am anderen Ende der Welt sitzen und mal schnell gucken wollen etc. In der Staatsbibliothek sieht man das einfach nicht und OA ist von deren Lebenswirklichkeit meilenweit entfernt. Sonst hätte man sich bemüht, das anders zu lösen.
Peter Mulzer (Gast) antwortete am 2010/08/06 13:14:
Zween hurtige Nachbemerkungen
Zur Feststellung der Staatsbibliothek, daß ja doch bei ihr auch 480.000 f r e i abrufbare Zeitungsseiten zur Verfügung stünden, merkt der Benutzer mit bekümmertem Blick an, daß es sich dabei nur um ins Netz gestellte Ablichtungen ganzer Zeitungsseiten handelt. Keine Rede von irgendeiner Stichwort- oder Sacherschließung. Zwar sind die Fotos von erfreulicher Deutlichkeit, auch muß man den (o Unwort:) "DFG-Viewer" mögen - - aber ansonsten ist das, auf gut Deutsch, finsteres Netz-Mittelalter, die praktische Benutzbarkeit erscheint sehr eingeschränkt. Zur Auswahl der Titel und Jahrgänge versage ich mir einen Kommentar, überwiegend handelt es sich da doch um eher zufällige Nebenprodukte aus Forschungsarbeiten usw. Die Staatsbibliothek deutet diese Erschließungsmisere keusch an mit dem Fremdwörtlein "als Images".Bei der Vossischen Zeitung handelt es sich dagegen um eine hochmoderne Erschließung im Google-Stil, womöglich sogar noch etwas besser.
Ich kann es daher nicht lustig finden, wenn die StaBi darauf verweist, daß diese digitalisierten Zeitungsbestände ja gratis zugänglich seien. In Wahrheit stellt sie ihre ollen Kamellen gratis zur Verfügung, was aber g u t und modern benutzbar ist, dafür zockt das seltsame Paar De Gruyter + Staatsbibliothek dann ab - und wie!
Wenn wir gerade dabei sind: Eben habe ich mich durch die Bedingungen zur Einschreibung als Leser der Staatsbibliothek geackert. Eine stattliche Anzahl von Euronen sind jährlich zu begleichen (die ehedem christlichen und freundlichen Ermäßigungen für junge Leute, Arbeitslose usw. scheinen aus der Mode gekommen zu sein) und, was schwerer wiegt, die Ausstellung ist in B e r l i n persönlich zu beantragen durch Vorlage des Ausweises. Mithin ist der Nutzer der Tante Voss eingeladen, nach Berlin zu reisen (mit einer Übernachtung 200 Euro) und nochmals 25 Euro pro Jahr auf den Tisch zu legen.
Will sagen: Wenn man schon solche Regelungen festschreibt, dann sollte man auch den eingetragenen Nutzern a n d e r e r Universitäts- und FH-Bibliotheken freien Zugang ermöglichen.
Peter Mulzer
Ladislaus antwortete am 2010/08/06 15:17:
Völlig richtig. Die Zeitungen dort sind hauptsächlich "Ladenhüter" und vor allem ist die Darstellung und Erschließung derart miserabel gelöst, dass sie das Desinteresse der Bibliothek an einem zeitgemäßen Online-Informationsangebot nur allzu deutlich macht. Ich bin mir sicher, dass sich z. B. die deutschsprachige Wiki-Gemeinde mit Begeisterung nachhaltig auf eine kostenfrei zugängliche, zumindest in Roh-OCR vorhandene Vossische Zeitung gestürzt hätte und sie getaggt und mit Personendaten versehen hätte, Metadaten erstellt und fehlerhafte vorhandene korrigiert hätte. Dafür müssten die Scans frei sein, eine entsprechende (einfache) Software installiert werden, und ein gutes Gemeinschaftsgefühl geschaffen werden. Nichts davon wird in solchen Institutionen allerdings auch nur in Erwägung gezogen. (Ich beziehe mich ausdrücklich nicht nur auf die Stabi, sondern auch auf die SPK im ganzen, die insgesamt einen erbärmlichen Internet-Auftritt hat, insbesondere wenn man an ihre erhebliche globale Verantwortung und Aufgabe im Problemfeld archäologischer und ethnologischer Objekte denkt; dazu mehr siehe http://archiv.twoday.net/stories/4073253/ )
Theobald Panter (Gast) antwortete am 2010/08/08 10:40:
Absurdistan
Die derzeit von der Staatsbibliothek Berlin im Internet bereitgestellten Zeitungsdigitalisate (unter http://digital-b.staatsbibliothek-berlin.de/digitale_bibliothek/digital.php?gruppe=zeitung) sind sämtlich, ausschließlich und alleine von Privatpersonen finanziert worden, die über digitalization-on-demand einen entsprechenden Antrag gestellt hatten. Die Digitalisierung wurde von Firmen im Auftrag durchgeführt und den Privatinteressenten in Rechnung gestellt; die Staatsbibilothek hat hierfür keinen einzigen Euro gezahlt. Es ist derzeit möglich, alte Zeitungen in New York und Wien und Paris im Internet anzuschauen, aber nicht die größte Berliner Zeitung. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt (über www.nationallizenzen.de) Geld dafür, dass ein deutscher Staatsbürger über das Internet z.B. "The Times" in London und alte amerikanische Zeitungen des 19.Jahrhunderts im Volltext und mit Suchmöglichkeit studieren kann - müssen wir künftig eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, um die "Vossische Zeitung" vom Ausland aus anzusehen?
Absurdistan, Dein Name sei Deutschland!
Freund der Stabi (Gast) antwortete am 2010/08/08 12:49:
Lob der Staatsbibliothek
Absurd sind in Wahrheit nur die Vorwürfe, die der Staatsbibliothek gemacht werden. Seit Jahren ist sich die Bibliothek ihrer großen Verantwortung bewußt, und handelt dementsprechend großartig. Von den hunderten von Zeitungen, die ihr gehören, hat sie sich schon längst, wie vielleicht nicht allgemein bekannt ist, eine Zeitung von einzigartigem Weltrang herausgegriffen, nämlich die ‚Amtspresse Preußen‘. Diese wird nun seit Jahren per Hand mit größter Sorgfalt abgeschrieben und kommentiert – kann man mehr verlangen als diejenige Sorgfalt, die mittelalterliche Mönche bei der Bewahrung des Kulturgutes bewiesen haben? Es ist zwar ein gutgehütetes Geheimnis, aber durch die Verwaltung der Zeitungen wird außerdem eine Beamtenstelle gesichert, die ihrem jeweiligen Inhaber seit 200 Jahren eine Frühpensionierung wegen Staublunge sichert – das sind die wahren Kulturgüter, die es zu schützen gilt. Die Öffentlichkeit versteht das leider nicht. Außerdem ist Frau Schneider-Kempf erst seit 2004 Leiterin der Bibliothek, und diese ganze digitale Revolution kommt nun wirklich völlig überraschend, geradezu bei Nacht und Nebel. Wenn man will, ist das Datum heute und morgen und übermorgen 13.Juli 1789; es ist ein interessantes Experiment, die Zeit einfach nicht weiterlaufen zu lassen. Wie soll auch in einem winzigen Etat, der jährlich die Kleinigkeit einer zweistelligen Millionensumme aufweist, der außerordentliche Betrag von vielleicht 50.000 Euro untergebracht werden, der zur Erschließung der ‚Vossischen Zeitung‘ nötig wäre? So etwas über mehrere Jahre zu verteilen, sieht auch einfach schlecht aus. Eines der technischen Suchsysteme zu übernehmen, die das Ausland entwickelt hat, z.B. für die „Times“, wäre bedauerlicherweise unpatriotisch, Europa hin, Europa her. Heckler&Koch, nicht Smith&Wesson muß die Devise sein! Und wieso sollte der Verein der Freunde der Staatsbibliothek um Hilfe gebeten werden – das wäre einer vormals preußischen hochwohllöblichen Direktion unwürdig. Die Staatsbibliothek hat z.B. Ende 2007 rund 2.000 historische Kinderbücher erworben, weil sie bisher nicht mehr als 200.000 Bücher dieser Art hatte; solche Anschaffungen müssen nun einmal Priorität besitzen. Ich denke, es liegt für alle vernünftigen Menschen auf der Hand, dass die Karawane an ihrem Platz stehenbleiben muss, und alle Pinscher sollen gerne vergeblich kläffen. Bitte fragen Sie doch in 100 Jahren noch einmal bei der Staatsbibliothek nach.Ein Stabi-Freund
Alvar Augustin de Liagno (Gast) antwortete am 2010/08/08 19:09:
Honni soit...
Wie viel Geld ist denn für das seit 2007 unter der Verantwortung von Frau Dipl.-Bibl. Barbara Schneider-Kempf stehende und jetzt zusammengeschrumpfte Portal www.vascoda.de verausgabt worden? „Unendlicher Verschwendung/ Sind ungemeßne Güter wünschenwert.“ (Goethe)
Apropos Goethe; er sprach also: „Ein Bibliothekar, der keine Geheimnisse, kein verschlossenes Zimmer habe, sei kein rechter.“
Fregu antwortete am 2010/08/08 20:18:
Lob ?
Na, da hat aber einer der Stabi Honig ums Maul geschmiert und Lobgehudelt. Warum hat es Prorität 2000 historische Kinderbücher anzuschaffen wenn man schon 200.000 hat. Oder das Lob für die Amtspresse, die akribisch abgeschrieben wird. Muss das Sein, dafür gibt es OCR, welches man im Notfall nur noch teilweise korrigieren muss. Also alles herausgeschmissenes Geld, welches in die Digitalisierung gesteckt hätte werden können. Die anderen Digitalisate welche man bei der Stabi findet sind wohl was schönes, aber warum wird nicht regionale Literatur der Mark Brandenburg/ Berlin digitalisiert.
ladislaus (Gast) antwortete am 2010/08/08 20:47:
@Fregu: Bitte mal unter dem Stichwort "Ironie" ein beliebiges Lexikon aufschlagen. Ich musste jedenfalls sehr lachen beim Lesen des Beitrags von "Freund der Stabi".