Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/6462012/

Die Münchner Firma OpSec Security hat gegenüber dem Anwalt von Mario Sixtus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, "Urheberrechte des Gläubigers an dessen [...] Werken zu verletzen".

Sixtus kommentiert: Die Löschmanufaktur OpSec hat eine Urheberrechtsverletzung ausdrücklich eingestanden. Sie muss künftig also vorsichtiger sein, beim massenhaften Versand ihrer Take-Down-Notices. Ganz nebenbei haben wir juristisches Neuland betreten und erstmals festgestellt, dass es sich bei einer Raublöschung (danke an Felix für diesen Begriff :-)) tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab

Zur juristischen Problematik siehe Stadlers Blog mit Kommentaren (u.a. von mir):

http://www.internet-law.de/2010/08/verletzt-die-gvu-selbst-das-urheberrecht.html
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma