http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q="Der+Stand+einer+Sache+muss+jederzeit+aus+den+Akten"
Sollte man im Eingangsbereich der Ministerien in Erz graben. SPIEGEL 4/2012, S. 14: Eine Aufklärung des umstrittenen Aktiendeals um den Energieversorger EnBW wird schwierig, da ein Prüfbericht große Lücken in der Aktenführung dokumentiert.
Der wahre Schatz sind die Akten der niedersächsischen Staatskanzlei, als Christian Wulff dort noch regiert hat. Aber sein damaliger Sprecher Olaf Glaeseker hat, so sagt es sein Nachfolger, ein "aktenfreies Büro" übergeben, bevor er mit Wulff aufs Schloss Bellevue umzog.
http://www.stern.de/politik/deutschland/fragen-und-antworten-zur-wulff-affaere-die-grosse-lehr-stunde-1775935.html
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22aktenfreies+b%C3%BCro%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
Quousque tandem?
Sollte man im Eingangsbereich der Ministerien in Erz graben. SPIEGEL 4/2012, S. 14: Eine Aufklärung des umstrittenen Aktiendeals um den Energieversorger EnBW wird schwierig, da ein Prüfbericht große Lücken in der Aktenführung dokumentiert.
Der wahre Schatz sind die Akten der niedersächsischen Staatskanzlei, als Christian Wulff dort noch regiert hat. Aber sein damaliger Sprecher Olaf Glaeseker hat, so sagt es sein Nachfolger, ein "aktenfreies Büro" übergeben, bevor er mit Wulff aufs Schloss Bellevue umzog.
http://www.stern.de/politik/deutschland/fragen-und-antworten-zur-wulff-affaere-die-grosse-lehr-stunde-1775935.html
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22aktenfreies+b%C3%BCro%22&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
Quousque tandem?
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2012/01/25 10:56:
Bis die erste Verwahrungsbruch-Anzeige Erfolg hat?
KlausGraf antwortete am 2012/01/25 13:00:
Nach den Bundeslöschtagen ist darauf leider erstmal nicht zu hoffen
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2012/01/25 13:23:
Ob man mit einer "Flut" von Anzeigen weiterkäme?
KlausGraf antwortete am 2012/01/25 13:25:
Archivare haben doch keine Eier dafür
Die machen sich lieber staatstragend in die Hose.
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2012/01/25 13:45:
Mag sein - aber es handelt sich doch um ein Delikt, das jeder anzeigen könnte? Selbst, wenn man aus verwaltungstaktischen Gründen oder kollegialem Skrupeln eine Anzeige gegen die eigene Behörde nicht in Erwägung ziehe, dürfte man doch bei Bekanntwerden eines Verwahrungsbruches diesen anzeigen?