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Erst heute sah ich beim Aufräumen einen ungeöffneten Brief des bayerischen Landtags, der ohne nähere Begründung meine Beschwerde über die Bayerische Staatsbibliothek als Betreiberin des Historischen Lexikons Bayerns zurückgewiesen hat:

http://archiv.twoday.net/stories/28712184/

Der Landtag nimmt also trotz Guttenberg keinen Anstoß an einem glasklaren Verstoß gegen alle wissenschaftliche regeln, indem substantielle Hinweise ohne Kennzeichnung des Urhebers für das Lexikon vereinnahmt wurden.

Dass dieses Lexikon als Online-Edition nichts als Murks ist, habe ich zur Genüge belegt:
http://archiv.twoday.net/search?q=lexikon+bayer+

B. Majerus kritisiert die geplante Enzyklopädie 1914-1918:

http://majerus.hypotheses.org/150
via
http://schneeschmelze.wordpress.com/2012/01/30/how-to-write-an-encyclopaedia/
 

twoday.net AGB

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