http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/02/05/illustrationen-zu-goethes-werken-jetzt-online-recherchierbar/
Auch wenn CC-BY-NC-SA auf Anhieb nett wirkt, ist es doch bei gemeinfreien Werken wie von Slevogt (gest. 1932) Copyfraud, da ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG nach den Vorgaben des BGH nicht in betracht kommt.

Auch wenn CC-BY-NC-SA auf Anhieb nett wirkt, ist es doch bei gemeinfreien Werken wie von Slevogt (gest. 1932) Copyfraud, da ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG nach den Vorgaben des BGH nicht in betracht kommt.

KlausGraf - am Donnerstag, 6. Februar 2014, 20:20 - Rubrik: Bildquellen