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Neulich erhielt ich eine Mail über einen Internetfilter in einem Forschungsinstitut, der auch das Internet Archive und die Wikipedia betrifft, nämlich alles, was im weitesten Sinn eine Tauschbörse sein könnte. Ich verwies vor allem auf Art. 5 GG, der auch in Arbeitsverhältnissen via Drittwirkung der Grundrechte zu beachten ist.

Nun beschwert sich der Chaos Computer Club Zürich über einen sehr weitgehenden Pornofilter der Uni Zürich, der auch eindeutig nichtpornografische Seiten wie www.abogados.us erfasst:

http://heise.de/-2148369

https://www.ccczh.ch/UZH-Sperrliste
Ska (Gast) meinte am 2014/03/18 17:23:
Vorerst abgeschaltet
... mindestens in Zürich:
http://www.nzz.ch/aktuell/digital/universitaet-zuerich-schaltet-pornofilter-vorerst-ab-1.18265443 
 

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