"Nach einem neuen Urteil das Landgerichts Köln soll die Website “dradiowissen.de” des Deutschlandradios insofern als kommerzielles Angebot zu betrachten sein, als dort Bilder, die unter einer Creative Commons Lizenz BY-NC 2.0 stehen, nicht genutzt werden dürfen (Urteil vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13).
Nur die rein private Nutzung ist nach Ansicht des Landgerichts Köln von der nichtkommerziellen CC-Lizenz abgedeckt. "
http://www.internet-law.de/2014/03/lg-koeln-setzt-bei-cc-lizenzen-nichtkommerzielle-mit-rein-privater-nutzung-gleich.html
Das Urteil wird hoffentlich nicht rechtskräftig. das Deutschlandradio will Berufung einlegen. So
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verstoss-gegen-CC-Lizenz-Deutschlandradio-muss-zahlen-2151308.html
Nicht nur RA Stadler kritisiert das Urteil:
https://netzpolitik.org/2014/urteil-des-lg-koeln-zu-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/
(Hier Hinweis auf
http://irights.info/2012/05/02/folgen-risiken-und-nebenwirkungen-von-nc/4002
http://www.dobusch.net/pub/uni/Dobusch-Kapeller(2012)Koordination_durch_Ambiguitaet-Preprint.pdf )
http://www.ifross.org/en/artikel/lg-k-ln-beschr-nkt-cc-nc-rein-private-nutzungen
(Jaeger: "Wer einen Beitrag für die Wissensallemende leisten will und wem tatsächlich an einer Nutzung seiner Werke gelegen ist, sollte potenzielle Nutzer keiner Rechtsunsicherheit aussetzen, sondern eine der anderen CC-Varianten verwenden.")
http://irights.info/webschau/creative-commons-landgericht-koeln-sieht-deutschlandradio-als-kommerziellen-nutzer/22162
(Der auch hiesigerseits bekannte Buchhändler P. aus R. kommentiert:
"Ich halte es für einen Grundfehler der Creative Commons, die unselige NC-Lizenz überhaupt eingeführt zu haben. Sie ist schwammig und ergibt keine freien Bilder, und unterscheidet sich dadurch kaum vom sonstigen Urheberrecht.")
http://de.creativecommons.org/2014/03/20/endlich-wird-es-spannend-die-nc-einschraenkung-nach-deutschem-recht/
Urteil:
http://www.lhr-law.de/wp-content/uploads/2014/03/geschw%C3%A4rztes-Urteil-LG-K%C3%B6ln-2.pdf
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022373066/
Nur die rein private Nutzung ist nach Ansicht des Landgerichts Köln von der nichtkommerziellen CC-Lizenz abgedeckt. "
http://www.internet-law.de/2014/03/lg-koeln-setzt-bei-cc-lizenzen-nichtkommerzielle-mit-rein-privater-nutzung-gleich.html
Das Urteil wird hoffentlich nicht rechtskräftig. das Deutschlandradio will Berufung einlegen. So
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verstoss-gegen-CC-Lizenz-Deutschlandradio-muss-zahlen-2151308.html
Nicht nur RA Stadler kritisiert das Urteil:
https://netzpolitik.org/2014/urteil-des-lg-koeln-zu-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/
(Hier Hinweis auf
http://irights.info/2012/05/02/folgen-risiken-und-nebenwirkungen-von-nc/4002
http://www.dobusch.net/pub/uni/Dobusch-Kapeller(2012)Koordination_durch_Ambiguitaet-Preprint.pdf )
http://www.ifross.org/en/artikel/lg-k-ln-beschr-nkt-cc-nc-rein-private-nutzungen
(Jaeger: "Wer einen Beitrag für die Wissensallemende leisten will und wem tatsächlich an einer Nutzung seiner Werke gelegen ist, sollte potenzielle Nutzer keiner Rechtsunsicherheit aussetzen, sondern eine der anderen CC-Varianten verwenden.")
http://irights.info/webschau/creative-commons-landgericht-koeln-sieht-deutschlandradio-als-kommerziellen-nutzer/22162
(Der auch hiesigerseits bekannte Buchhändler P. aus R. kommentiert:
"Ich halte es für einen Grundfehler der Creative Commons, die unselige NC-Lizenz überhaupt eingeführt zu haben. Sie ist schwammig und ergibt keine freien Bilder, und unterscheidet sich dadurch kaum vom sonstigen Urheberrecht.")
http://de.creativecommons.org/2014/03/20/endlich-wird-es-spannend-die-nc-einschraenkung-nach-deutschem-recht/
Urteil:
http://www.lhr-law.de/wp-content/uploads/2014/03/geschw%C3%A4rztes-Urteil-LG-K%C3%B6ln-2.pdf
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022373066/
KlausGraf - am Donnerstag, 20. März 2014, 18:09 - Rubrik: Archivrecht