Internetprovider können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Tag (Az.: C ‑ 314/12) von nationalen Gerichten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Websites zu blockieren.
Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „kino.to“ zu sperren.
http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html
Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „kino.to“ zu sperren.
http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 20:49 - Rubrik: Archivrecht