Wenig Überraschendes dabei für Leser dieses Blogs:
http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz
Bei Pixabay ist Hotlinking verboten. Motiv sollte sein:
http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-192561/
http://irights.info/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz

http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-192561/
KlausGraf - am Donnerstag, 27. März 2014, 21:20 - Rubrik: Bildquellen
CH. meinte am 2014/03/28 08:34:
Hotlinking für die Ewigkeit?
Wenn man ein Bild einbinden möchte, sollte Hotlinking ohnehin nicht die erste Wahl sein. Ändert Pixabay den Namen und somit die Domain, ist das Bild nicht mehr erreichbar. Es geht schneller und ist oft einfacher, im Sinne eines nachhaltig erreichbaren Angebots ist das Hochladen in das eigene CMS langfristig sinnvoller.Theoretisch betrifft dies natürlich auch Videoclips und ähnliche Medien, die gerne via Embed-Script eingebunden werden. Leider besteht nicht immer die Möglichkeit, die Medien tatsächlich zu übernehmen.
ladislaus (Gast) antwortete am 2014/03/28 22:00:
Bei Twoday ist es allerdings kaum sinnvoll zu machen, da von einem auch nur halbwegs funktionierenden und aktuellen CMS leider nicht die Rede sein kann. Nicht mal die Möglichkeit, mehrere Tags und Kategorien pro Beitrag zu vergeben, haben diese Schnarchnasen in den letzten Jahren hinbekommen.