Zu
http://archiv.twoday.net/stories/714908541/
ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz - ausgesprochen verdienstvoll - die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.
Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.
Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170
Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.
Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:
http://d-nb.info/972448055
Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?
Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:
http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm
Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach "bibliotheca casinensis v" fand ich
http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306
wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408/
http://archiv.twoday.net/stories/714908541/
ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz - ausgesprochen verdienstvoll - die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.
Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.
Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170
Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.
Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:
http://d-nb.info/972448055
Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?
Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:
http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm
Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach "bibliotheca casinensis v" fand ich
http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306
wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408/
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:22 - Rubrik: Kodikologie