http://the1709blog.blogspot.com/2012/03/football-dataco-ruling-if-no-creative.html
Der Europäische Gerichtshof hat unterstrichen, dass es beim urheberrechtlichen Schutz von Datenbankwerken nach europäischem Recht nur auf die Originalität der Zusammenstellung ankommt, nicht aber auf die investierte Arbeit und Mühe.
Der Europäische Gerichtshof hat unterstrichen, dass es beim urheberrechtlichen Schutz von Datenbankwerken nach europäischem Recht nur auf die Originalität der Zusammenstellung ankommt, nicht aber auf die investierte Arbeit und Mühe.
KlausGraf - am Donnerstag, 1. März 2012, 18:57 - Rubrik: Archivrecht