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URL für Zitat http://digbib.ubka.uni-karlsruhe.de/volltexte/1000025447
DOI für Zitat http://dx.doi.org/10.5445/KSP/1000025447
URN für Zitat urn:nbn:de:0072-254478
Abstract Proceedings der 32. Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken in der UB Karlsruhe mit dem Motto "Die Kraft der digitalen Unordnung". Behandelt wurden u.a. die Themen: 24-Stunden Bibliothek, Urheberrecht, Bibliothek 2.0, Open Access, Digitale Objekte, Bibliometrie, Mehrwertschaffung, Informationskompetenz, Spezialbibliotheken im europäischen Kontext, Auswirkungen der digitalen Revolution auf Spezialbibliotheken sowie Entwicklungen im Bibliotheks- und Dokumentationswesen des Landbaus.

Ist in Karlsruhe der akute Webplatzmangel ausgebrochen odwer wieso ist es nicht möglich, bei einem solchen Sammelband das komplette Inhaltsverzeichnis in den Metadaten zu hinterlegen?

Zu Open Access sind relevant:

Beate Bergner und Rüdiger Schneemann 47
Universitätsverlage: Open Access als Leitbild

S. 51 gibt es ein wunderbares Motto für alle Schnarchnasen: Momentan sind es nur wenig Verlage, die aktiv im Web 2.0 tätig sind. Man kann noch
nicht sagen, inwieweit die Beteiligung dort wirklich nützlich ist. Klar ist nur, dass man
die Entwicklung beobachten muss, um gegebenenfalls eingreifen zu können.


Klar ist aber auch, dass wir im 21. Jahrhundert leben und irgendwann auch vom Stadtarchivar von Vreden erwartet wird, dass er eingreift.

Heinz Pampel 161
Open Access in der Helmholtz-Gemeinschaft: Status und Perspektiven

Olaf Siegert 217
Neue Möglichkeiten der Zitationsanalyse durch Open-Access –
das Beispiel „Economics“

Außerdem wichtig u.a.

Eric W. Steinhauer 227
Die Retrodigitalisierung in den Bibliotheken und der Schutz
verlegerischer Leistungen an der Vorlage

S. 230 Fn. 12 wird Archivalia und der PiratK-UrhG zitiert.

S. 240 resümiert Steinhauer: "Wenn Bibliotheken in Zusammenarbeit mit den Autoren wissenschaftliche Werke
retrospektiv digitalisieren, dann dürfen sie grundsätzlich die Original-Verlagsversion
verwenden. Das gilt nicht, wenn Autor und Verlag etwas anderes vertraglich vereinbart
haben." Unbeantwortet bleibt die Frage, ob solche Standardverträge einer Inhaltskontrolle nach AGB-Recht standhalten.

[Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/4618318/ ]
 

twoday.net AGB

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