Sagt RA Schwenke
http://allfacebook.de/policy/sharing-leistungsschutzrecht-nutzerbeitraege
Und das gilt nicht nur für Facebook. Als Ausnahmen erkennt er an:
- rechtswidrige Aussagen
- die Seite wird praktisch lahmgelegt.
Siehe auch seinen Beitrag von 2012 zu den Grenzen des "virtuellen Hausrechts":
http://rechtsanwalt-schwenke.de/ing-diba-veganer-und-die-grenzen-des-hausrechts-auf-facebook-fanseiten/
http://allfacebook.de/policy/sharing-leistungsschutzrecht-nutzerbeitraege
Und das gilt nicht nur für Facebook. Als Ausnahmen erkennt er an:
- rechtswidrige Aussagen
- die Seite wird praktisch lahmgelegt.
Siehe auch seinen Beitrag von 2012 zu den Grenzen des "virtuellen Hausrechts":
http://rechtsanwalt-schwenke.de/ing-diba-veganer-und-die-grenzen-des-hausrechts-auf-facebook-fanseiten/
KlausGraf - am Sonntag, 27. April 2014, 00:44 - Rubrik: Archivrecht