http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/4TB12_13.pdf?__blob=publicationFile
Die anderen IFG-Beauftragten kriegen problemlos hin, was Frau Voßhoff nicht schafft: Den Tätigkeitsbericht bei der Bekanntgabe ins Netz zu stellen UND zu verlinken. Im Netz steht er zwar, ist aber eigentlich nicht auffindbar. Die URL wurde aus dem Schema für den 3. Bericht gewonnen.
S. 44f. zu restriktiv zu UrhG vs. IFG
S. 90 Verträge der juris GmbH
Die anderen IFG-Beauftragten kriegen problemlos hin, was Frau Voßhoff nicht schafft: Den Tätigkeitsbericht bei der Bekanntgabe ins Netz zu stellen UND zu verlinken. Im Netz steht er zwar, ist aber eigentlich nicht auffindbar. Die URL wurde aus dem Schema für den 3. Bericht gewonnen.
S. 44f. zu restriktiv zu UrhG vs. IFG
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KlausGraf - am Dienstag, 6. Mai 2014, 15:15 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz