Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://kinder-wollen-singen.de/faq

"Dazu kommt noch, dass nicht nur die Musik selbst geschützt ist, sondern auch das Arrangement und der Notensatz selbst. Das heißt, selbst wenn ein Musikstück "gemeinfrei" ist (also niemandem mehr gehört, beispielsweise traditionelle Kinderlieder) darf das Notenblatt selbst noch nicht kopiert werden."

Ich stelle dazu fest: Es ist Copyfraud zu behaupten, dass der Notensatz gemeinfreier Musikstücke geschützt ist. Siehe dazu

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Schutz_von_Notenbildern

Siehe auch
http://www.gema.de/kindergarten

Da Kindergartengruppen nicht als Öffentlichkeit im urheberrechtlichen Sinn gelten, ist es legal, wenn die Betreuer/innen aus gekauften Liederbüchern vorsingen und die Kinder nachsingen lassen.

Ebenfalls legal: Aufnahmen von Kinderliedern auf CD, im TV oder auf YouTube/im Internet vorspielen und die Kinder nachsingen lassen.

Ebenfalls legal: Zulässigerweise im Internet einsehbares Notenmaterial am Bildschirm gemeinsam benutzen oder per Beamer projizieren. (Aber: welche Wiedergaben - z.B. http://ingeb.org/kinderli.html - sind zulässig?)

Wichtig wäre für die Bürgergesellschaft: Mit massivem finanziellem Einsatz die Rechteinhaber einschüchtern, damit sie keine Ansprüche aufgrund geringfügigster Änderungen von gemeinfreien Liedern und aufgrund des Notensatzes gemeinfreier Lieder erheben.

Update: Einige freie Kinderlieder auf Wikibooks
http://de.wikibooks.org/wiki/Kategorie:Kinderlied

Viele gemeinfreie Lieder mit Notenscans:
http://www.liederlexikon.de/lieder

Steinhauer weist mich hin auf:
http://www.cdu-nrw-fraktion.de/405.pdf?tx_ttnews[tt_news]=10393&cHash=b92346762cfc1ce43a9def80b8acb4bb Kommentar: Martinsumzüge sind selbstverständlich öffentlich; geschützte Lieder dürfen nur nach vorheriger GEMA-Anmeldung gesungen werden.

Update:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33664/1.html

#gema

Hexe = GEMA
Beate (Gast) meinte am 2010/11/15 22:02:
Aktion der Musikpiraten
Interessant in diesem Zusammenhang die aktuelle Aktion der Musikpiraten:

http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/nachrichten/creative_commons-lizenzierte_notenblaetter_fuer_advends-_und_weihnachtslieder_gesucht-58 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma