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".... Am Donnerstag verhandelt das Oberlandesgericht über drei Berufungen von Leihgebern, die im ersten Prozess vor dem Landgericht im März 2009 eine Niederlage erlitten (13 Uhr, Saal 301). Nun nehmen die Leihgeber einen neuen Anlauf und Rechtsanwalt Louis Peters ist „zuversichtlich“, wie er am Dienstag der Kölnischen Rundschau sagte.

Die drei Kläger fordern ihre Dokumente, Fotos oder Tonbänder zurück. Sollten die wertvollen Gegenstände verloren sein, fordern die Leihgeber Schadensersatz, teilte Louis Peters bei der ersten Gerichtsverhandlung mit. Wegen „absoluter Schlechtverwahrung“ sei die Stadt Köln in der Pflicht. Das Landgericht sah dies im März 2009 jedoch anders und verneinte eine Pflichtverletzung.

In dem Verfahren klagen drei Leihgeber: Elisabeth Dorothea von Wittgenstein, die dem Archiv ihre große Familienchronik als Leihgabe zur Verfügung gestellt hatte. Dann die Brüder Oliver und Mario König, die zahlreiche Dokumente zu ihrem Vater René König (1906 bis 1992) in die Obhut des Archiv gegeben hatte. König war ein bekannter Soziologe. Und schließlich der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, der dem Archiv den Nachlass seines 1995 gestorbenen Lebensgefährten, des Baritons William Pearson, übergeben hatte. ...."

Quelle: Kölnische Rundschau, 16.11.2010
 

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