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Die BGH-Entscheidung begegnet auch sonst erheblichen Bedenken, soweit sie nach dem Referat unter

http://www.urheberrecht.org/news/4104/

beurteilbar ist. Ein beamteter Architekt kann daher abkassieren, weil ein anderes Bundesland die Lärmschutzwand nachbaute. Bei dem Arbeitnehmerurberrecht überschätzen die Gerichte die Rechte abhängig Beschäftigter, die dienstlich urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Sie zu § 43 UrhG meine Urheberrechtsfibel

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Update: Nach Blick in den Volltext

http://www.ra-juedemann.de/2010/11/urheberrecht-bgh-vom-12-05-2010-i-zr-20907-larmschutzwand/

bleibe ich bei meiner Wertung.

(ich führe bewusst NICHT juris.bgh an, da dieses Angebot mit Chrome 8 nicht fehlerfrei benutzbar ist).
duediligence (Gast) meinte am 2010/11/26 08:21:
due diligence ...
Wer "Fibeln" zu juristischen Themen verfasst, sollte aber bereit und imstande sein, BGH-Entscheidungen anhand von Datum und Aktenzeichen aufzufinden und im vollen Wortlaut nachzulesen, bevor er sie öffentlich als "absurd" abkanzelt. 
KlausGraf antwortete am 2010/11/26 13:14:
Verbitte mir dieses Anpissen
Wer in mein Buch schaut, sieht, dass ich dazu durchaus in der Lage bin, da ich dort nur nach Aktenzeichen zitiere. Hier hatte ich nicht auf das Datum geschaut. Üblicherweise wartet man mehrere Wochen oder Monate, bis nach einer Pressemeldung der Urteilstext vorliegt. 
due diligence (Gast) antwortete am 2010/12/06 01:34:
Witzbold
Das ist jetzt ein Witz, oder? Pöbelt nur in der Gegend rum, macht obendrein handwerklichen Mist und beschwert sich in übler Gossensprache, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. 
 

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