http://www.rue89.com/2010/11/25/houellebecq-gratuit-sur-le-net-flammarion-va-attaquer-177707
http://fgallaire.flext.net/goncourt-2010-creative-commons/
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/6500256/
Florent Gallaire irrt: Wenn H. für sein preisgekröntes Werk Wikipedia-Artikel verwendet hat, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung, gegen die die betroffenen Autoren vorgehen können, soweit die Artikel Schöpfungshöhe erreichen und die Benutzung unfrei ist (so die deutsche Rechtslage, im wesentlichen dürfte das französische Recht das nicht anders sehen). Das abgeleitete Werk steht aber nicht automatisch unter der freien Lizenz der Vorlage! Um dieses Ergebnis zu erzielen, müsste man den CC-Lizenztext anders formulieren.
Gallaires juristische Analyse:
http://fgallaire.flext.net/houellebecq-creative-commons/
Ob seine Berufung auf eine Entscheidung zur GPL http://www.droit-technologie.org/upload/actuality/doc/1279-1.pdf hilfreich ist, kann ich nicht beurteilen.
Wenn H. fremde Materialien als Zitate verwendet (ohne sie mit Quellenangabe zu zitieren, § 51 UrhG), ist das nach dem sehr viel strengeren französischen Recht ein klarer Urheberrechtsverstoß. Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/8427757/
Update:
https://vasistas.wordpress.com/2010/11/29/houellebecq-umsonst-im-netz-verlag-verklagt-blogger/
http://fgallaire.flext.net/goncourt-2010-creative-commons/
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/6500256/
Florent Gallaire irrt: Wenn H. für sein preisgekröntes Werk Wikipedia-Artikel verwendet hat, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung, gegen die die betroffenen Autoren vorgehen können, soweit die Artikel Schöpfungshöhe erreichen und die Benutzung unfrei ist (so die deutsche Rechtslage, im wesentlichen dürfte das französische Recht das nicht anders sehen). Das abgeleitete Werk steht aber nicht automatisch unter der freien Lizenz der Vorlage! Um dieses Ergebnis zu erzielen, müsste man den CC-Lizenztext anders formulieren.
Gallaires juristische Analyse:
http://fgallaire.flext.net/houellebecq-creative-commons/
Ob seine Berufung auf eine Entscheidung zur GPL http://www.droit-technologie.org/upload/actuality/doc/1279-1.pdf hilfreich ist, kann ich nicht beurteilen.
Wenn H. fremde Materialien als Zitate verwendet (ohne sie mit Quellenangabe zu zitieren, § 51 UrhG), ist das nach dem sehr viel strengeren französischen Recht ein klarer Urheberrechtsverstoß. Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/8427757/
Update:
https://vasistas.wordpress.com/2010/11/29/houellebecq-umsonst-im-netz-verlag-verklagt-blogger/
KlausGraf - am Samstag, 27. November 2010, 19:38 - Rubrik: Archivrecht