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KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 23:16 - Rubrik: Archivrecht
KommentartrollAusÜberzeugung (Gast) meinte am 2014/05/18 11:13:
Ausgewogenes Urheberrecht
aus Sicht der Bibliotheken und Archive - guter Euphemismus um die Durchsetzung der eigenen Partikularinteressen als Gemeinwohl zu verkaufen...Letztlich ist`s mit dem Urheberrecht wie mit der Schutzfrist - solange sie noch läuft kann das Archiv die Unterlagen nur im gesetzlichen Rahmen nutzen - wann beginnen hierzu die Proteste der Archive??
Sinn (Gast) antwortete am 2014/05/18 17:07:
Sinn
Welchen Sinn macht ein Urheberrecht, das Texte längst verstorbener Autoren wegsperrt, ohne dass diese hierzu befragt wurden oder noch befragt werden könnten?
KommentartrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2014/05/19 10:13:
Der Sinn besteht im Rechtsschutz
für den Rechteinhaber. Die gleiche Frage ließe sich bei den Schutzfristen stellen-. Welchen Sinn macht eine Schutzfrist für Informationen mit wenigen personenbezogenen Daten wenn weder Geburt noch Todesdatum bekannt sind und man zwangsweise das Datum der Aktenschließung nimmt, sprich völlig unklar ist, ob der Betroffene noch lebt und etwas gegen die Nutzung hätte.Effektiver Rechtsschutz ist wesentliches Grundelement eines Rechtsstaats und das ist auch gut so!