Zu dem in http://archiv.twoday.net/stories/565874174/ berichteten Fall liegt der Volltext vor:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=271113U6A5.13.0
Eine völlig unfähige Begründung, insbesondere, was den "grundsätzlichen" Nicht-Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Kopie bei presserechtlichen Auskünften (hier: überhaupt keine Begründung!) oder die Irrelevanz der Wissenschaftsfreiheit angeht.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=271113U6A5.13.0
Eine völlig unfähige Begründung, insbesondere, was den "grundsätzlichen" Nicht-Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Kopie bei presserechtlichen Auskünften (hier: überhaupt keine Begründung!) oder die Irrelevanz der Wissenschaftsfreiheit angeht.
KlausGraf - am Freitag, 23. Mai 2014, 19:54 - Rubrik: Archivrecht
Gast (Gast) meinte am 2014/05/23 22:03:
Gehaltvoll
Da freuen wir uns ja sehr über Ihre im Gegensatz dazu besonders gehaltvolle Begründung.(Nebenbei: was ist eigentlich eine "unfähige Begründung"? "Fähig" kann an sich nur jemand sein, der handelt.)