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Zu dem in http://archiv.twoday.net/stories/565874174/ berichteten Fall liegt der Volltext vor:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=271113U6A5.13.0

Eine völlig unfähige Begründung, insbesondere, was den "grundsätzlichen" Nicht-Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Kopie bei presserechtlichen Auskünften (hier: überhaupt keine Begründung!) oder die Irrelevanz der Wissenschaftsfreiheit angeht.
Gast (Gast) meinte am 2014/05/23 22:03:
Gehaltvoll
Da freuen wir uns ja sehr über Ihre im Gegensatz dazu besonders gehaltvolle Begründung.

(Nebenbei: was ist eigentlich eine "unfähige Begründung"? "Fähig" kann an sich nur jemand sein, der handelt.) 
 

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