"Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet." RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.
http://www.rechtzweinull.de/archives/1451-heftig-co-urheberrecht-ein-vorerst-erfolgreiches-aber-riskantes-geschaeftsmodell-3.html
Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de/ übernehmen darf.
http://www.rechtzweinull.de/archives/1451-heftig-co-urheberrecht-ein-vorerst-erfolgreiches-aber-riskantes-geschaeftsmodell-3.html

KlausGraf - am Montag, 2. Juni 2014, 15:11 - Rubrik: Archivrecht