Kostenlos ist die Rechtsberatung durch Studierende, die Fälle auf den Gebieten des Mietrechts, des Wirtschaftsrechts und des allgemeinen Vertragsrechts bearbeiten.
http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/06/26/pro-bono-mit-student-law/
https://student-law.de/index.php
Nötig wäre etwas Ähnliches auch für Abmahnungen im Internet (Internetrecht, Urheberrecht), siehe
http://archiv.twoday.net/stories/752348320/

http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/06/26/pro-bono-mit-student-law/
https://student-law.de/index.php
Nötig wäre etwas Ähnliches auch für Abmahnungen im Internet (Internetrecht, Urheberrecht), siehe
http://archiv.twoday.net/stories/752348320/

KlausGraf - am Freitag, 27. Juni 2014, 18:02 - Rubrik: Archivrecht
Gast (Gast) meinte am 2014/06/27 18:58:
Kostenlos, aber leider rechtswidrig
Vgl. § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz.
KlausGraf antwortete am 2014/06/27 21:14:
Unsinn
Einfach mal den Paragraphen genau lesen und nachdenken. Aber es ist Wochenende und die Juristen sind überhitzt und glühen schon für das Archivalia-Mobbing vor.
PK (Gast) antwortete am 2014/06/28 08:50:
Hier hat er mal Recht
Ich muss zugeben, dass ich auch sehr gerne lache, wenn Herr Graf als interessierter Laie gestandene Bundesrichter als unfähig beschimpft, aber hier hat er Recht: Unter Anleitung eines Volljuristen ist das problemlos möglich.
Gast (Gast) antwortete am 2014/06/28 21:28:
Lesen!
Aber nicht unter Anleitung von Rechtsreferendaren - und nur das ist bei "student-law" vorgesehen, vgl. https://student-law.de/so-arbeiten-wir.html .
KlausGraf antwortete am 2014/06/28 21:44:
Ja lesen
https://de.wikipedia.org/wiki/Studentische_RechtsberatungRechtsreferendare haben nicht die Befähigung zum Richteramt, das ist korrekt. Aber da das Projekt breit aufgestellt ist, kann man leicht Rechtsanwälte oder Hochschullehrer als "Aufseher" einbeziehen und dann ist ganz und gar nichts mehr rechtswidrig.
Michael W (Gast) antwortete am 2014/06/28 22:40:
Spekulation
statt Fakten... "kann man leicht Rechtsanwälte oder Hochschullehrer als "Aufseher" einbeziehen und dann ist ganz und gar nichts mehr rechtswidrig."
Ob dies getan wird, ist aus dem Artikel nur leidern nicht ersichtlich. Also weniger spekulieren, sondern Fakten Hr. Graf - aber es ist Wochenende und die juristischen Laien sind schon fertig mit dem Vorglühen...
Rechtsreferendar (Gast) antwortete am 2014/06/29 02:10:
Wer spekuliert hier?
Aber lesen ist natürlich schwer:"Zudem stehen jedem Team bei Fragen zu jedem Zeitpunkt unsere Partner-Kanzleien mit Rat und Tat zur Seite."
(https://student-law.de/so-arbeiten-wir.html )
Oder unter den FAQ:
"Wie lange dauert die Bearbeitung eines Mandats?
Das kann unterschiedlich sein. Eine bis zwei Wochen sollten Sie uns bis zur ersten groben Einschätzung des Falles auf jeden Fall einräumen. Mitunter kann aber auch mehr Zeit vergehen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Grundsätzlich sind wir im Anschluss bemüht, Ihnen binnen vier bis sechs Wochen weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie aber, dass wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stets Rücksprache mit unserem juristischen Partner halten werden, sodass die tatsächliche Bearbeitungszeit jederzeit mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Ebenfalls kann das Mandatsverhältnis jederzeit beendet werden.
Im Zweifel oder in dringenden Fällen sollten Sie daher immer einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen!"
(https://student-law.de/index.php/faq)
Schönen Sonntag noch!
student-law (Gast) antwortete am 2014/06/29 11:27:
Bestätigung
@Gast (Gast):Die gesetzlichen Voraussetzungen werden natürlich durch uns eingehalten. Jeder Fall wird durch einen Volljuristen überprüft.Mit freundlichen Grüßen
student-law