http://www.internet-law.de/2014/08/umstrittenes-pixelio-urteil-des-lg-koeln-hat-keinen-bestand.html
http://www.ra-plutte.de/2014/08/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand/
"Grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Fall hinaus hat schließlich die Feststellung des Gerichts, die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL sei bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung."
Siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio
http://www.ra-plutte.de/2014/08/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand/
"Grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Fall hinaus hat schließlich die Feststellung des Gerichts, die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL sei bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung."
Siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio
KlausGraf - am Samstag, 16. August 2014, 19:21 - Rubrik: Archivrecht